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Aus Lehr- und Ausbildungsplan für Fachlehrkräfte

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FlSO

475 Byte hinzugefügt, 00:23, 1. Okt. 2019
§ 6 Eignungstest
<div class="absatz paratext">(1) <sup class="satznr">1</sup>Aufgenommen kann nur werden, wer in einem unmittelbar vorausgehenden Eignungstest die allgemeine und fachliche Eignung für die Ausbildung nachweist. <sup class="satznr">2</sup>Ein nicht bestandener Eignungstest kann nur zu einem späteren Aufnahmetermin <s>und nur einmal</s> wiederholt werden.</div>
<div class="absatz paratext">(2) Die Anforderungen des Eignungstests beziehen sich für alle Ausbildungen auf den Bereich Deutsch.</div>
<div class="absatz paratext">(3) Die Anforderungen des Eignungstests für die Ausbildung für die Fächer Werken, <s>Technisches Zeichnen</s> und <s>Kommunikationstechnik</s> <span style="color: #ff0000;">Informationstechnik</span> beziehen sich zusätzlich auf handwerkliche Fähigkeiten und Grundkenntnisse aus dem technischen <span style="color: #ff0000;">und informationstechnischen</span> Bereich, auf räumliches Vorstellungsvermögen, in der Fächerverbindung mit Kunst<s>erziehung</s> zusätzlich auf gestalterische Fähigkeiten.</div><div class="absatz paratext"><span style="color: #ff0000;">(3b) Die Anforderungen des Eignungstests für die Ausbildung für die Fächer  Gestaltung,  Ernährung und Informationstechnik beziehen sich zusätzlich auf räumliches Vorstellungsvermögen sowie Farb- und Formauffassung,  Allgemeinwissen in Ernährung und Biologie sowie  Grundkenntnisse aus dem informationstechnischen Bereich.</span></div>
<div class="absatz paratext">(4) Die Anforderungen des Eignungstests für die Ausbildung für die Fächer Ernährung und Gestaltung beziehen sich bei einem Berufsabschluss als Hauswirtschafter/ Hauswirtschafterin <span style="color: #ff0000;">bzw. Assistent/Assistentin für Ernährung und Versorgung </span>zusätzlich auf räumliches Vorstellungsvermögen und gestalterische Fähigkeiten, bei einem Berufsabschluss in einem handwerklichen Ausbildungsberuf mit gestalterischem Schwerpunkt zusätzlich auf Grundkenntnisse in Ernährung und Hauswirtschaft.</div>
<div class="absatz paratext">(5) Die Anforderungen des Eignungstests für die Ausbildung für das Fach Sport beziehen sich zusätzlich auf die sportpraktische Eignung in den Bereichen Gerätturnen, Gymnastik und Tanz, Leichtathletik, Schwimmen sowie Sportspiele.</div>
<div class="absatz paranr"></div>
</div>
 
====§ 7 Aufnahme====
<div class="absatz paratext">(1) Über die Aufnahme entscheidet die jeweils zuständige Abteilung des Staatsinstituts.</div>