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Aus Lehr- und Ausbildungsplan für Fachlehrkräfte

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FlSO

14 Byte hinzugefügt, 14:33, 5. Sep. 2019
§ 28a Fachliche Abschlussprüfung für die Fächerverbindung Werken, Technisches Zeichnen, Sport und Kommunikationstechnik Informationstechnik
<div class="absatz paratext"><s>1. Allgemeine Theorie des Sports und</s></div>
<div class="absatz paratext"><s>2. Praxis des Sports.</s></div>
<div class="absatz paratext"><s><sup class="satznr">2</sup>In geeigneten Fällen können die vorgeschriebenen Prüfungen in <s>Allgemeine Theorie des Sports und Praxis des</s>Sport<s>s</s> unmittelbar nach Abschluss der Vermittlung der Ausbildungsinhalte ausbildungsbegleitend durchgeführt werden.</s></div>
<div class="absatz paratext">(2) <sup class="satznr">1</sup>Voraussetzung für die Zulassung zur Abschlussprüfung sind der Nachweis</div>
<div class="absatz paratext">1. des Deutschen Rettungsschwimmabzeichens in Bronze,</div>
<div class="absatz paratext"><s>3. mindestens ausreichende Leistungen im Fach Sport und Gesundheit (einschließlich Sportförderunterricht) sowie im Fach Elementare Bewegungs- und Spielerziehung und</s></div>
<div class="absatz paratext">4. die erfolgreiche Teilnahme an der Unterrichtsveranstaltung „<s>Trendsportarten </s><span style="color: #ff0000;">Wintersport - Ski alpin</span>“.</div>
<div class="absatz paratext"><s><sup class="satznr">2</sup>Die Zulassung kann unter Vorbehalt erteilt werden, wenn Prüfungen oder Prüfungsteile bereits zu einem Zeitpunkt abgenommen werden, zu dem noch nicht alle Zulassungsvoraussetzungen erfüllt sein können.</s></div><div class="absatz paratext">(3) <sup class="satznr">1</sup>In den Prüfungsfächern  <span style="color: #ff0000;">gem. § 28 a (1)</span> <s>Fachtheorie des Werkens, Fachtheorie Technisches Zeichnen, Theorie der Kommunikationstechnik und Kunstgeschichte/ Werkanalyse ist jeweils eine schriftliche Arbeit zu fertigen; diese kann aus mehreren Teilaufgaben bestehen.</s><span style="color: #ff0000;">werden jeweils theoretische und praktische Fachinhalte geprüft.</span> <sup class="satznr">2</sup>Die Arbeitszeit beträgt jeweils <s>180</s> <span style="color: #ff0000;">540360</span> Minuten.</div>
<div class="absatz paratext"><s>(4) <sup class="satznr">1</sup>Im Prüfungsfach Allgemeine Theorie des Sports sind zwei schriftliche Arbeiten im Umfang von je 180 Minuten Dauer zu fertigen aus den Gebieten</s></div>
<div class="absatz paratext"><s>1. Sportbiologie/-medizin und</s></div>
<div class="absatz paratext"><s>(7) In den Fächern Gymnastik/Tanz, Skilauf alpin und Grundformen des Eislaufs, Sportspiele (Basketball, Handball, Fußball, Volleyball) sowie im Wahlpflichtfach zählt die Jahresfortgangsnote gemäß § 12 Abs. 1 als Gesamtnote; Abs. 6 Satz 6 Halbsatz 2 gilt entsprechend für die Bildung der Jahresfortgangsnote.</s></div>
<div class="absatz paratext">(8) Wurde gemäß Abs. 2 Satz 2 eine Zulassung zur Prüfung unter Vorbehalt erteilt, wird bei Bestehen der Prüfung ein Zeugnis erst erteilt, wenn die fehlende Zulassungsvoraussetzung vorliegt.</div>
 
====§ 29 Fachliche Abschlussprüfung für die Fächerverbindung Ernährung und Gestaltung====
<div class="absatz paratext">(1) Die Abschlussprüfung erstreckt sich auf folgende Prüfungsfächer:</div>