1.934
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Aus Lehr- und Ausbildungsplan für Fachlehrkräfte
FlSO
,→§ 28a Fachliche Abschlussprüfung für die Fächerverbindung Werken, Technisches Zeichnen, Sport und Kommunikationstechnik Informationstechnik
<div class="absatz paratext">4. die erfolgreiche Teilnahme an der Unterrichtsveranstaltung „Trendsportarten“.</div>
<div class="absatz paratext"><sup class="satznr">2</sup>Die Zulassung kann unter Vorbehalt erteilt werden, wenn Prüfungen oder Prüfungsteile bereits zu einem Zeitpunkt abgenommen werden, zu dem noch nicht alle Zulassungsvoraussetzungen erfüllt sein können.</div>
<div class="absatz paratext">(3) <sup class="satznr">1</sup>In den Prüfungsfächern <span style="color: #ff0000;">gem. § 28 a (1)</span> <s>Fachtheorie des Werkens, Fachtheorie Technisches Zeichnen, Theorie der Kommunikationstechnik und Kunstgeschichte/ Werkanalyse ist jeweils eine schriftliche Arbeit zu fertigen; diese kann aus mehreren Teilaufgaben bestehen.</s><span style="color: #ff0000;">werden jeweils theoretische und praktische Fachinhalte geprüft.</span> <sup class="satznr">2</sup>Die Arbeitszeit beträgt jeweils <s>180</s> <span style="color: #ff0000;">höchstens</span> <span style="color: #ff0000;">540</span> Minuten.</div>
<div class="absatz paratext"><s>(4) <sup class="satznr">1</sup>Im Prüfungsfach Allgemeine Theorie des Sports sind zwei schriftliche Arbeiten im Umfang von je 180 Minuten Dauer zu fertigen aus den Gebieten</s></div>
<div class="absatz paratext"><s>1. Sportbiologie/-medizin und</s></div>