1.934
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Aus Lehr- und Ausbildungsplan für Fachlehrkräfte
FlSO
,→§ 19 Prüfungszeitpunkt und Prüfungsort
===='''a) Allgemeines'''====
====§ 19 Prüfungszeitpunkt und Prüfungsort====
<div class="absatz paratext"><sup class="satznr">1</sup>Die fachliche Abschlussprüfung wird am Ende der fachlichen Ausbildung abgelegt; <s>in der Fächerverbindung Ernährung und Gestaltung wird sie in der zweiten Hälfte des zweiten Ausbildungsjahrs abgelegt. </s> <sup class="satznr">2</sup>Das Staatsministerium kann die Termine der Prüfung näher bestimmen. <sup class="satznr">3</sup>Die fachliche Abschlussprüfung wird an der Abteilung abgelegt, an der die fachliche Ausbildung durchlaufen wurde. <sup class="satznr">4</sup>Einer gesonderten Meldung bzw. Zulassung bedarf es nicht. <sup class="satznr">5</sup>Die Jahresfortgangsnoten werden in eine Prüfungsliste eingetragen und den Studierenden spätestens vor Beginn der Prüfung bekannt gegeben.</div>
====§ 20 Prüfungsausschuss für die fachliche Abschlussprüfung, Prüfungskommissionen====