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Aus Lehr- und Ausbildungsplan für Fachlehrkräfte

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Englisch

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==Vorwort==
Das Beherrschen der Fremdsprache Englisch in etwa auf der Niveaustufe B2 des Gemeinsamen europäischen Referenzrahmens, in der Regel erworben in der Ausbildung zum staatlich geprüften Fremdsprachenkorrespondenten / zur staatlich geprüften Fremdsprachenkorrespondentin, bildet die Voraussetzung für die erfolgreiche Ausbildung und Berufstätigkeit als Fachlehrkraft.
Am Staatsinstitut erweitern und vertiefen die Studierenden ihre Sprachkenntnisse und Sprachfertigkeiten. Dabei wird der Umgang mit exemplarisch ausgewählten Texten und Medien geschult. In kommunikativen Arbeitsformen wird das Unterrichtsprinzip Einsprachigkeit trainiert.
Am Staatsinstitut erweitern und vertiefen die Studierenden ihre Sprachkenntnisse und Sprachfertigkeiten. Dabei wird der Umgang mit exemplarisch ausgewählten Texten und Medien geschult. In kommunikativen Arbeitsformen wird das Unterrichtsprinzip Einsprachigkeit trainiert.
==Kompetenzstrukturmodell==
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