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Aus Lehr- und Ausbildungsplan für Fachlehrkräfte

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Informationstechnik

380 Byte entfernt, 16:15, 15. Mai 2018
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Die Studierenden reflektieren die Entwicklung der Medien im historischen Verlauf und können den Leitmedienwechsel in die Digitalisierung angemessen einordnen und bewerten.
 
Die eigene Mediensozialisation sowie die der Schüler zu betrachten, ist zentraler Baustein medienpädagogischer Arbeit. Medien werden hinsichtlich ihrer Nutzung und deren Wirkungen analysiert und beurteilt.
Darauf aufbauend lernen die Studierenden medienpädagogische Konzepte kennen, die den Gefahren der Mediennutzung durch Prävention und Intervention begegnen. 
Das Konzept der Medienkompetenz (Medienkunde, Mediennutzung, Medienkritik, Mediengestaltung) ist den Studierenden eingängig und wird von ihnen als Kompetenzziel angestrebt und im unterrichtlichen Handeln berücksichtigt.
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Die Studierenden kennen, analysieren, beurteilen und berücksichtigen relevante rechtliche Aspekte bei der Erstellung und dem Einsatz  von Unterrichtsmedien und freien Lernmedien.
Die Berücksichtigung von Persönlichkeitsrechten, Jugendmedienschutz, Urheberrecht, Datenschutz und Datenrecht ist für ihr berufliches und privates Handeln eine wichtige Grundlage und bestimmt die Planung von Lehr- und Lernprozessen entscheidend mit. Medienethische Fragestellungen werden vor dem Hintergrund gesellschaftlicher Werte, Normen und Entwicklungen erörtert.
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Die Digitalisierung stellt die Studierenden vor die Herausforderung, große Daten- und Informationsmengen erfassen, einordnen und filtern  zu müssen. Die Entwicklung eines grundlegenden Orientierungswissens in Verbindung mit der Fähigkeit, Quellen kritisch einschätzen und hinterfragen zu können, gehört zu den Kernkompetenzen einer zukünftigen Fachlehrkraft.
Lehrplanmacher
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