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Aus Lehr- und Ausbildungsplan für Fachlehrkräfte

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FlSO

27 Byte entfernt, 18:35, 19. Feb. 2019
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====§ 11 Nachholung von Leistungsnachweisen====
(1) <sup>1</sup>Studierende, die einen angekündigten Leistungsnachweis mit ausreichender Entschuldigung versäumt haben, erhalten einen Nachtermin. <sup>2</sup>Werden mehrere angekündigte Leistungsnachweise mit ausreichender Entschuldigung versäumt, so kann je Fach ein Nachtermin für mehrere Leistungsnachweise angesetzt werden.<br />(2) <sup class="satznr">1</sup>Wird der Nachtermin mit ausreichender Entschuldigung versäumt, so kann eine schriftliche bzw. eine praktische Ersatzprüfung angesetzt werden. <sup class="satznr">2</sup>Eine mündliche Ersatzprüfung kann angesetzt werden, wenn in einem Fach die mündlichen Leistungen der Studierenden wegen ihrer Versäumnisse nicht hinreichend beurteilt werden können.<br />(3) <sup class="satznr">1</sup>Eine Ersatzprüfung kann in einem Fach nur einmal im Studienhalbjahr stattfinden. <sup class="satznr">2</sup>Sie kann sich über den gesamten bis dahin behandelten Unterrichtsstoff des Studienjahres erstrecken. <sup class="satznr">3</sup>Der Termin der Ersatzprüfung ist den Studierenden spätestens eine Woche vorher mitzuteilen. <sup class="satznr">4</sup>Mit dem Termin ist den Studierenden der Prüfungsstoff bekannt zu geben.
(2) <sup class="satznr">1</sup>Wird der Nachtermin mit ausreichender Entschuldigung versäumt, so kann eine schriftliche bzw. eine praktische Ersatzprüfung angesetzt werden. <sup class="satznr">2</sup>Eine mündliche Ersatzprüfung kann angesetzt werden, wenn in einem Fach die mündlichen Leistungen der Studierenden wegen ihrer Versäumnisse nicht hinreichend beurteilt werden können.
 
 
<div class="absatz paratext">(3) <sup class="satznr">1</sup>Eine Ersatzprüfung kann in einem Fach nur einmal im Studienhalbjahr stattfinden. <sup class="satznr">2</sup>Sie kann sich über den gesamten bis dahin behandelten Unterrichtsstoff des Studienjahres erstrecken. <sup class="satznr">3</sup>Der Termin der Ersatzprüfung ist den Studierenden spätestens eine Woche vorher mitzuteilen. <sup class="satznr">4</sup>Mit dem Termin ist den Studierenden der Prüfungsstoff bekannt zu geben.</div>
<div class="absatz paratext">(4) <sup class="satznr">1</sup>Wer an der Ersatzprüfung wegen Erkrankung nicht teilnimmt, muss die Erkrankung durch ärztliches Zeugnis nachweisen. <sup class="satznr">2</sup>Das Staatsinstitut kann die Vorlage eines amtsärztlichen Zeugnisses verlangen.</div>
<div class="absatz paratext">(5) Wird ohne ausreichende Entschuldigung ein angekündigter Leistungsnachweis, ein Nachtermin oder eine Ersatzprüfung versäumt oder eine Leistung verweigert, so wird die Note 6 erteilt.</div>