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Aus Lehr- und Ausbildungsplan für Fachlehrkräfte

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FLSO

22 Byte entfernt, 19:25, 14. Feb. 2019
Abschnitt III Rechte und Pflichten der Studierenden
===Abschnitt III Rechte und Pflichten der Studierenden===
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</div><div class="cont"><div class="paraheading"><div class="absatz paranr">§ 13</div><div class="absatz paratitel">Teilnahme am Unterricht, sonstige Pflichten</div>
<div class="clearer"></div>
</div>
<div class="absatz paratext">(1) <sup class="satznr">1</sup>Die Studierenden sind zur pünktlichen und regelmäßigen Teilnahme am Unterricht und an den sonstigen verbindlichen Veranstaltungen des Staatsinstituts verpflichtet. <sup class="satznr">2</sup>Die durch die Teilnahme an sonstigen verbindlichen Veranstaltungen des Staatsinstituts eventuell entstehenden Kosten müssen für alle Studierenden zumutbar sein.</div>
<div class="absatz paratext">(2) <sup class="satznr">1</sup>Die Entscheidung über Durchführung und Verbindlichkeit sonstiger Veranstaltungen einschließlich von Exkursionen und <s>eintägigen </s> Studienfahrten trifft die Leitung der Abteilung. <s><sup class="satznr">2</sup>Mehrtägige Studienfahrten bedürfen der Genehmigung des Staatsministeriums.</s></div>
<div class="absatz paratext">(3) Die Studierenden sind verpflichtet, die ihnen zur Ausbildung auferlegten Leistungen gewissenhaft zu erbringen und sich am Unterrichtsgeschehen aktiv zu beteiligen.</div>
<div class="absatz paratext">(4) Die Studierenden haben die Lernmittel, insbesondere eine Grundausstattung mit den wichtigsten Arbeitsgeräten selbst zu beschaffen.</div>
<div class="absatz paratext">(4) Die Studierendenvertretung kann eine Verbindungslehrkraft wählen.</div>
</div>
<div class="cont"></div> 
===Abschnitt IV Leitung der Abteilung, Lehrerkonferenz===
<div class="clearer"></div>