Englisch

Aus Lehr- und Ausbildungsplan für Fachlehrkräfte

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Vorwort

Das Beherrschen der Fremdsprache Englisch in etwa auf der Niveaustufe B2 des Gemeinsamen europäischen Referenzrahmens, in der Regel erworben in der Ausbildung zum staatlich geprüften Fremdsprachenkorrespondenten / zur staatlich geprüften Fremdsprachenkorrespondentin, bildet die Voraussetzung für die erfolgreiche Ausbildung und Berufstätigkeit als Fachlehrkraft.


Am Staatsinstitut erweitern und vertiefen die Studierenden ihre Sprachkenntnisse und Sprachfertigkeiten. Dabei wird der Umgang mit exemplarisch ausgewählten Texten und Medien geschult. In kommunikativen Arbeitsformen wird das Unterrichtsprinzip Einsprachigkeit trainiert.

Kompetenzstrukturmodell

KompetenzstrukturmodellEnglisch.png

Prozessbezogene Kompetenzen

Erschließen, analysieren und deuten
 Die Studierenden erschließen und analysieren Lese-, Hör- sowie Hör-/Sehtexte und deuten deren Gehalt.
Handeln, gestalten und präsentieren
Englischsprachige Inhalte werden sprachhandelnd in unterschiedlichen Anwendungssituationen gestaltet und Mitstudierenden präsentiert.
Kommunizieren, verständigen und reflektieren
Die Studierenden nutzen unterschiedliche Techniken zur Kommunikation, um sich in der Unterrichts- und Zielsprache zu verständigen und reflektieren die erfolgte Kommunikation.

Gegenstands- und Lernbereiche (120 Stunden)