Wahlpflicht
Aus Lehr- und Ausbildungsplan für Fachlehrkräfte
Version vom 5. September 2019, 12:58 Uhr von Holger Edlich-Wolfshöfer (Diskussion | Beiträge) (→Keine Zusammenfassung)
Durch die Belegung von Wahlpflichtfächern werden erwerben die Studierenden in den jeweiligen Fächerverbindungen notwendige Kompetenzen, um den Anforderungen als Fachlehrkraft gerecht zu werden. Priorität hat hierbei die Vermittlung von individuell noch fehlenden fachlichen oder überfachlichen Kenntnissen und Erfahrungen (Förder- bzw. Ergänzungsunterricht). Darüber hinaus sollen die Studierenden qualifiziert werden, um kompetent besondere Aufgaben, Anforderungen und Projekte des Schullebens erfüllen zu können.
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