Wahlpflicht
Aus Lehr- und Ausbildungsplan für Fachlehrkräfte
Version vom 28. März 2020, 14:03 Uhr von Manfreds Krigers (Diskussion | Beiträge) (→Keine Zusammenfassung)
Durch die Belegung von Wahlpflichtfächern erwerben die Studierenden in den jeweiligen Fächerverbindungen notwendige Kompetenzen, um den Anforderungen als Fachlehrkraft gerecht zu werden. Priorität hat hierbei die Vermittlung von individuell noch fehlenden fachlichen oder überfachlichen Kenntnissen und Erfahrungen (Förder- bzw. Ergänzungsunterricht). Darüber hinaus sollen die Studierenden qualifiziert werden, um kompetent besondere Aufgaben, Anforderungen und Projekte des Schullebens erfüllen zu können, zum Beispiel:
- Schülerfirma
- Jahresbericht
- Schülerzeitung
- Schulhomepage
- Netzwerkbetreuung
- Robotik
- Schulhausgestaltung
- Werkstattunterricht
- Planung und Durchführung von Schulveranstaltungen
- Schulfestgestaltung
- Kooperationen mit Schulen, Seminaren und Bildungseinrichtungen
- Exkursionen, Schul- und Studienfahrten
- Medien und Kommunikation (für die Fächerverbindung Ernährung und Gestaltung)
- ...