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Aus Lehr- und Ausbildungsplan für Fachlehrkräfte
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+ | Am Staatsinstitut für die Ausbildung von Fachlehrern erhalten die Studierenden an den jeweiligen Abteilungen die fachliche und pädagogische Ausbildung, um an allgemeinbildenden Schulen zu unterrichten. Die kompetenzorientierte Ausbildung folgt dabei einem umfassenden Bildungsbegriff, der sich unter anderem den Konzepten und Ideen der ästhetischen, der kulturellen, der technischen, der digitalen Bildung und der Medienbildung unter Einbeziehung aktueller und zukünftiger Herausforderungen verpflichtet sieht. | ||
− | + | Zukünftige Lehrkräfte an bayerischen Schulen werden so befähigt, künftige Aufgaben als fachlich wie pädagogisch fundiert ausgebildete und innovative Lehrkräfte im Rahmen unseres verfassungsgemäßen, demokratischen Auftrags zu erfüllen. Die Berücksichtigung aktueller bildungspolitischer und gesellschaftlicher Aspekte (z. B. Werteerziehung, Inklusion, Migration, Ganztagskonzepte, Digitalisierung und Medienbildung) trägt dazu bei, herausfordernde Unterrichtssituationen kompetent zu bewältigen. | |
− | + | Die einzelnen Ausbildungsstätten orientieren sich dabei an den jeweiligen schulisch geforderten Fachinhalten und schaffen Grundlagen, um sich im beruflichen Feld als Fachlehrkraft weiterbilden zu können. Durch Fachlehrpläne werden Lernbereiche festgelegt. In diesen werden gemeinsam mit den Studierenden erziehungswissenschaftliche, didaktische und medienpädagogische Leitlinien eng mit unterrichtspraktischen Erfahrungen verbunden. Dies unterstützt den Entwicklungsprozess der Studierenden hin zu einer mündigen und pädagogisch verantwortlich handelnden Lehrerpersönlichkeit. | |
+ | Um bei der Ausbildung der angehenden Fachlehrkräfte die Anforderungen der einzelnen Abteilungen des Staatsinstituts zu berücksichtigen - und dennoch abteilungsübergreifend eine qualitativ vergleichbare und harmonisierte Ausbildung zu gewährleisten - erfolgt die Verortung der vorgegebenen und verbindlichen Lernbereiche innerhalb der jeweiligen Stundentafeln auf Grundlage folgender Rahmenbedingungen: | ||
− | + | * '''Flexibilisierung<br />'''Die Stundenzahl der einzelnen Fachbereiche laut Stundentafel ist verbindlich. Eine jahrgangsstufenbezogene Fixierung wird zugunsten einer flexiblen Stundenverteilung in Verantwortung der jeweiligen Abteilungen realisiert. <br /><br /> | |
+ | * '''Modularisierung<br />'''Die Lernbereiche sind curricular, fundiert, systematisch und sach- wie fachlogisch verzahnt und gemäß der Stundentafel verbindlich. Ein sinnvoller Kontext der Modulverteilung obliegt der Verantwortung der einzelnen Abteilungen. <br />'''<br />''' | ||
+ | * '''Profilbildung<br />'''Aufgrund der verschiedenen Fächerverbindungen sowie der zwei- und vierjährigen Ausbildungen werden abteilungsspezifische Profile ausgebildet. | ||
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− | + | ==Geltungsbereich== | |
− | + | Dieser Lehrplan gilt für nachfolgende Ausbildungsrichtungen:<br /><br /> | |
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+ | '''4-jährige Ausbildungen''' | ||
− | + | * Werken, Kunst und Informationstechnik | |
+ | * Werken, Sport und Informationstechnik | ||
+ | * Gestaltung, Ernährung und Informationstechnik | ||
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+ | '''2-jährige Ausbildungen''' | ||
− | + | * Musik und Informationstechnik | |
− | + | * Englisch und Informationstechnik | |
+ | * Sport und Informationstechnik | ||
+ | * Englisch und Sport | ||
+ | * Ernährung und Gestaltung | ||
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− | + | '''1-jährige Ausbildungen (Erweiterungsfach)''' | |
− | + | * Erweiterungsfach Informationstechnik | |
+ | * Erweiterungsfach Sport<br /><br /> | ||
− | + | ==Inkrafttreten== | |
+ | Die Implementierung des vorliegenden Lehrplans erfolgt in der vierjährigen Ausbildung mit Beginn des Studienjahres 2021/2022 zum 01.08.2021 nach einer einjährigen Erprobungsphase im ersten Ausbildungsjahr, beginnend mit dem jeweils zweiten Ausbildungsjahr, und in der zweijährigen Ausbildung mit Beginn des Studienjahres 2022/2023 zum 01.08.2022, beginnend mit dem jeweils ersten Ausbildungsjahr. | ||
− | + | Die Umsetzung in den daran anschließenden Jahrgangsstufen erfolgt in den darauf folgenden Studienjahren 2022/2023 und 2023/2024. | |
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− | + | Die pädagogisch-didaktische Abschlussprüfung nach neuem Lehrplan erfolgt somit allgemein im Juli 2024. | |
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Aktuelle Version vom 15. März 2022, 10:35 Uhr
Präambel
Am Staatsinstitut für die Ausbildung von Fachlehrern erhalten die Studierenden an den jeweiligen Abteilungen die fachliche und pädagogische Ausbildung, um an allgemeinbildenden Schulen zu unterrichten. Die kompetenzorientierte Ausbildung folgt dabei einem umfassenden Bildungsbegriff, der sich unter anderem den Konzepten und Ideen der ästhetischen, der kulturellen, der technischen, der digitalen Bildung und der Medienbildung unter Einbeziehung aktueller und zukünftiger Herausforderungen verpflichtet sieht.
Zukünftige Lehrkräfte an bayerischen Schulen werden so befähigt, künftige Aufgaben als fachlich wie pädagogisch fundiert ausgebildete und innovative Lehrkräfte im Rahmen unseres verfassungsgemäßen, demokratischen Auftrags zu erfüllen. Die Berücksichtigung aktueller bildungspolitischer und gesellschaftlicher Aspekte (z. B. Werteerziehung, Inklusion, Migration, Ganztagskonzepte, Digitalisierung und Medienbildung) trägt dazu bei, herausfordernde Unterrichtssituationen kompetent zu bewältigen.
Die einzelnen Ausbildungsstätten orientieren sich dabei an den jeweiligen schulisch geforderten Fachinhalten und schaffen Grundlagen, um sich im beruflichen Feld als Fachlehrkraft weiterbilden zu können. Durch Fachlehrpläne werden Lernbereiche festgelegt. In diesen werden gemeinsam mit den Studierenden erziehungswissenschaftliche, didaktische und medienpädagogische Leitlinien eng mit unterrichtspraktischen Erfahrungen verbunden. Dies unterstützt den Entwicklungsprozess der Studierenden hin zu einer mündigen und pädagogisch verantwortlich handelnden Lehrerpersönlichkeit.
Um bei der Ausbildung der angehenden Fachlehrkräfte die Anforderungen der einzelnen Abteilungen des Staatsinstituts zu berücksichtigen - und dennoch abteilungsübergreifend eine qualitativ vergleichbare und harmonisierte Ausbildung zu gewährleisten - erfolgt die Verortung der vorgegebenen und verbindlichen Lernbereiche innerhalb der jeweiligen Stundentafeln auf Grundlage folgender Rahmenbedingungen:
- Flexibilisierung
Die Stundenzahl der einzelnen Fachbereiche laut Stundentafel ist verbindlich. Eine jahrgangsstufenbezogene Fixierung wird zugunsten einer flexiblen Stundenverteilung in Verantwortung der jeweiligen Abteilungen realisiert. - Modularisierung
Die Lernbereiche sind curricular, fundiert, systematisch und sach- wie fachlogisch verzahnt und gemäß der Stundentafel verbindlich. Ein sinnvoller Kontext der Modulverteilung obliegt der Verantwortung der einzelnen Abteilungen. - Profilbildung
Aufgrund der verschiedenen Fächerverbindungen sowie der zwei- und vierjährigen Ausbildungen werden abteilungsspezifische Profile ausgebildet.
Geltungsbereich
Dieser Lehrplan gilt für nachfolgende Ausbildungsrichtungen:
4-jährige Ausbildungen
- Werken, Kunst und Informationstechnik
- Werken, Sport und Informationstechnik
- Gestaltung, Ernährung und Informationstechnik
2-jährige Ausbildungen
- Musik und Informationstechnik
- Englisch und Informationstechnik
- Sport und Informationstechnik
- Englisch und Sport
- Ernährung und Gestaltung
1-jährige Ausbildungen (Erweiterungsfach)
- Erweiterungsfach Informationstechnik
- Erweiterungsfach Sport
Inkrafttreten
Die Implementierung des vorliegenden Lehrplans erfolgt in der vierjährigen Ausbildung mit Beginn des Studienjahres 2021/2022 zum 01.08.2021 nach einer einjährigen Erprobungsphase im ersten Ausbildungsjahr, beginnend mit dem jeweils zweiten Ausbildungsjahr, und in der zweijährigen Ausbildung mit Beginn des Studienjahres 2022/2023 zum 01.08.2022, beginnend mit dem jeweils ersten Ausbildungsjahr.
Die Umsetzung in den daran anschließenden Jahrgangsstufen erfolgt in den darauf folgenden Studienjahren 2022/2023 und 2023/2024.
Die pädagogisch-didaktische Abschlussprüfung nach neuem Lehrplan erfolgt somit allgemein im Juli 2024.