Leitlinien der Fachlehrerausbildung: Unterschied zwischen den Versionen

Aus Lehr- und Ausbildungsplan für Fachlehrkräfte

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(Medienpädagogische Leitlinien)
 
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==Erziehungswissenschaftliche Aspekte in der Ausbildung==
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===Schulpädagogische Aspekte===
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==Erziehungswissenschaftliche Leitlinien==
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Das Grundgesetz der Bundesrepubik Deutschland, die Verfassung des Freistaates Bayern und das Bayerischen Gesetz über das Erziehungs- und Unterrichtswesen bilden die Basis der erziehungswissenschaftlichen Ausbildung.
  
===<br /> Pädagogische Aspekte===
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Erziehen sowie das Entwickeln und Weiterentwickeln einer wertorientierten Haltung sind neben dem Unterrichten elementare Aufgaben von Lehrkräften. Somit bilden Schulpädagogik, Pädagogik und Psychologie den Kanon grundlegender Berufswissenschaften.
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In diesen Fächern werden elementare erziehungswissenschaftliche Fragen gestellt und praxisrelevantes Grundlagenwissen vermittelt. Mit diesem Wissen werden schulpraktische Erfahrungen analysiert und reflektiert, um Lösungsansätze für erziehungswissenschaftliche Aufgaben und Probleme zu finden.
  
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Die Studierenden erkennen Prozesse und Problembereiche sozialer Interaktion und Kommunikation im Kontext von Unterricht und Erziehung und handeln entsprechend.
  
===<br /> Psychologische Aspekte===
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==Didaktische Leitlinien==
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Die Ausbildung bereitet Studierende auf spezifische Aufgabengebiete einer Fachlehrkraft vor. Eine wesentliche Anforderung liegt dabei im unterrichtlichen Feld in den Bereichen Planung, Organisation, Durchführung und Gestaltung sowie Reflexion von Unterricht. 
  
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Die Studierenden können erlernte Fachinhalte sachadäquat strukturieren und adressatengerecht reduzieren. Diese erkennen sie in den Lehrplänen der Schularten wieder und können Zusammenhänge in ihrem eigenen Unterricht nutzen. Hierbei stehen den Studierenden reflektierte Methoden zur Verfügung, um Lernprozesse von Schülerinnen und Schülern zu planen und diese unterrichtlich zu begleiten. Analoge und digitale Medien werden sachangemessen genutzt, um Lernprozesse durch differenzierte Formen der Veranschaulichung zu unterstützen. Die Studierenden erkennen Lernfortschritte und können kompetenzorientierte Aufgabenstellungen entwickeln. Zielgerichtet und situationsangemessen geben sie Feedback in vielfältigen Lernsituationen. Zielvorstellungen bezüglich der sachlichen Reduzierung von Unterrichtsinhalten, methodischer Vorgehensweisen und des möglichen Lernzuwachs können erkannt, benannt und in eigenen Unterrichtsvorbereitungen formuliert werden.
  
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Um unterrichtliche Kompetenzen zu erreichen, ist es notwendig, einen konkreten schulpraktischen Bezug in allen Fächern und Phasen der Ausbildung zu gewährleisten. Ebenso gilt es, eng mit den Erziehungswissenschaften und anderen Fächern zu kooperieren.
  
==Didaktische Aspekte der Ausbildung==
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==Medienpädagogische Leitlinien==
===Kompetenzorientierung und Ziele in schulischen Lehr- und Lernprozessen===
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Die Studierenden betrachten die Entwicklung der Medien im historischen Verlauf und können den Leitmedienwechsel zur Digitalisierung angemessen einordnen, bewerten und im Unterricht aufgreifen. Die Mediensozialisation zu reflektieren, ist zentraler Baustein medienpädagogischer Arbeit. Medien werden hinsichtlich ihrer Nutzung und deren individueller Bedeutungen und Wirkungen analysiert und beurteilt. Darauf aufbauend lernen die Studierenden medienpädagogische Konzepte kennen, die den möglichen Gefahren der Mediennutzung durch differenzierte Maßnahmen der Prävention und Intervention begegnen. Das Konzept der Medienkompetenz (Medienkunde, Mediennutzung, Medienkritik, Mediengestaltung) ist den Studierenden vertraut, wird von ihnen als Kompetenzziel angestrebt und im unterrichtlichen Handeln berücksichtigt.
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===Sachinhalte und daraus abgeleitete Lehr- und Lernprozesse===
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Die Beachtung von Persönlichkeitsrechten, Jugendmedienschutz, Urheberrecht, Datenschutz und Datenrecht ist für ihr berufliches und privates Handeln eine wichtige Grundlage und bestimmt die Planung von Lehr- und Lernprozessen entscheidend mit. Medienethische Fragestellungen werden vor dem Hintergrund gesellschaftlicher Werte, Normen und Entwicklungen erörtert.
Die Studierenden kennen Aufbau, Inhalte und Erwartungen der jeweils gültigen Lehrpläne und erschließen daraus Informationen für die eigene Unterrichtsplanung. Dabei verorten sie Unterrichtsinhalte in den Lehrplänen der Schularten und können dort benannte Zusammenhänge im Unterricht klären.
 
  
Die Studierenden können Aufgabenstellungen auf fachlicher und unterrichtlicher Ebene analysieren, strukturieren und werten.
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Digitalisierung stellt die Studierenden vor die Herausforderung, große Daten- und Informationsmengen erfassen, einordnen und filtern zu müssen. Die Fähigkeit, auf der Basis eines grundlegenden Orientierungswissens Quellen kritisch einschätzen und hinterfragen zu können, gehört zu den Kernkompetenzen einer Fachlehrkraft.
  
Sie wissen und erkennen Inhaltszusammenhänge, führen Teilaspekte von Lerngegenständen zu sachlogischen Strukturen zusammen und reduzieren diese unter didaktischen Gesichtspunkten.
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Der mögliche Mehrwert und die Leistungsfähigkeit digitaler Lerntechnologien werden von den Studierenden reflektiert. 
  
===Methoden und deren Begründung für Unterricht===
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Sie verwenden die entsprechenden Werkzeuge gemäß den unterrichtlichen Erfordernissen und berücksichtigen dabei die Vernetzung pädagogischer, technologischer und inhaltlicher Dimensionen von Unterricht.
Die Studierenden wissen um die vielfältigen methodischen Möglichkeiten und deren Intentionen. Diese erleben und erfahren sie im Unterricht am Staatsinstitut.
 
 
 
Unterricht wird beobachtet und analysiert. Durch die Reflexion der festgestellten Methoden können begründet Alternativen entwickelt werden.
 
 
 
Eigene Jahres-, Sequenz- und Unterrichtsplanungen können von den Studierenden auf der Basis reflektierter Methoden, unterrichtlicher Erfordernisse und gültiger Lehrpläne gestaltet werden.
 
 
 
===Medien in schulischen Lehr- und Lernprozessen===
 
Die Studierenden benennen und klassifizieren Medien und beurteilen diese in ihrer Leistungsfähigkeit für die Gestaltung nachhaltiger Lehr- und Lernprozesse.
 
 
 
Sie kennen Kriterien und rechtliche Rahmenbedingungen für die Gestaltung und den lernförderlichen Einsatz von Medien im kompetenzorientierten Unterricht und setzen diese zielgerichtet und reflektiert ein.
 
 
 
Studierende integrieren in ihre Unterrichtsplanungen analoge und digitale Lernmedien und -angebote für differenzierende, zeit- und ortsflexible sowie selbstgesteuerte Lernphasen der Schülerinnen und Schüler.
 
 
 
===Lernen und Leistung im Kontext unterrichtlicher Lehr- und Lernprozesse===
 
Die Studierenden...
 
 
 
... kennen Faktoren, die die Lern- und Leistungsmotivation der Schüler/innen fördern, und begleiten eine persönlichkeitsgerechte Leistungsentwicklung
 
 
 
... ermitteln die Lernvoraussetzungen der Schüler/innen und entwickeln geeignete Methoden und Werkzeuge zur individuellen Lernstandsdiagnose sowie zur Ermittlung des Lernfortschritts
 
 
 
... entwickeln und variieren schülerorientierte Aufgabenstellungen, die auf verschiedenen Niveaustufen herausfordern und <span style="color: #ff0000;">passgenau</span> bearbeitet werden können
 
 
 
... setzen variable und <span style="color: #ff0000;">passgenaue</span> Übungsaufgaben und -formen ein
 
 
 
... setzen <span style="color: #ff0000;">passende</span> Methoden zur Überprüfung/Kontrolle von Lernprodukten sowie zur Reflexion von Lernprozessen ein
 
 
 
... kennen unterschiedliche Formen der Leistungsbewertung unter Berücksichtigung von Prozess und Produkt und bereiten die Schüler/innen adäquat darauf vor
 
 
 
==Medienpädagogische Aspekte der Ausbildung (Maurer, Müller-Klug, Pfeil)==
 
Die Studierenden handeln / analysieren / kommunizieren / beurteilen
 
 
 
====Medien und Gesellschaft====
 
Die Studierenden reflektieren die Entwicklung der Medien im historischen Verlauf.
 
 
 
Die eigene Mediensozialisation sowie die der Schüler zu betrachten, ist zentraler Baustein medienpädagogischer Arbeit. Medien werden hinsichtlich ihrer Nutzung und deren Wirkungen analysiert und beurteilt.
 
 
 
Darauf aufbauend lernen die Studierenden medienpädagogische Konzepte kennen, die den Gefahren der Mediennutzung durch Prävention und Intervention begegnen. 
 
 
 
Das Konzept der Medienkompetenz (Medienkunde, Mediennutzung, Medienkritik, Mediengestaltung) ist den Studierenden eingängig und wird von ihnen als Kompetenzziel unterrichtlichen Handelns '''verstanden/angestrebt???'''
 
 
 
===Medienrecht und Medienethik===
 
Die Studierenden kennen, analysieren, beurteilen und berücksichtigen relevante rechtliche Aspekte bei der Erstellung und dem Einsatz  von Unterrichtsmedien und freien Lernmedien.
 
 
 
Die Berücksichtigung von Persönlichkeitsrechten, Urheberrecht, Datenschutz und Datenrecht ist für ihr berufliches und privates Handeln eine wichtige Grundlage und bestimmt die Planung von Lehr- und Lernprozessen entscheidend mit.
 
 
 
Im Folgenden erörtern die Studierenden medienethische Fragestellungen vor dem Hintergrund gesellschaftlicher Werte, Normen und Entwicklungen.<br style="color: #000000; text-align: start; text-decoration: none;" />
 

Aktuelle Version vom 19. Juni 2020, 11:04 Uhr

Erziehungswissenschaftliche Leitlinien

Das Grundgesetz der Bundesrepubik Deutschland, die Verfassung des Freistaates Bayern und das Bayerischen Gesetz über das Erziehungs- und Unterrichtswesen bilden die Basis der erziehungswissenschaftlichen Ausbildung.

Erziehen sowie das Entwickeln und Weiterentwickeln einer wertorientierten Haltung sind neben dem Unterrichten elementare Aufgaben von Lehrkräften. Somit bilden Schulpädagogik, Pädagogik und Psychologie den Kanon grundlegender Berufswissenschaften.

In diesen Fächern werden elementare erziehungswissenschaftliche Fragen gestellt und praxisrelevantes Grundlagenwissen vermittelt. Mit diesem Wissen werden schulpraktische Erfahrungen analysiert und reflektiert, um Lösungsansätze für erziehungswissenschaftliche Aufgaben und Probleme zu finden.

Die Studierenden erkennen Prozesse und Problembereiche sozialer Interaktion und Kommunikation im Kontext von Unterricht und Erziehung und handeln entsprechend.

Didaktische Leitlinien

Die Ausbildung bereitet Studierende auf spezifische Aufgabengebiete einer Fachlehrkraft vor. Eine wesentliche Anforderung liegt dabei im unterrichtlichen Feld in den Bereichen Planung, Organisation, Durchführung und Gestaltung sowie Reflexion von Unterricht. 

Die Studierenden können erlernte Fachinhalte sachadäquat strukturieren und adressatengerecht reduzieren. Diese erkennen sie in den Lehrplänen der Schularten wieder und können Zusammenhänge in ihrem eigenen Unterricht nutzen. Hierbei stehen den Studierenden reflektierte Methoden zur Verfügung, um Lernprozesse von Schülerinnen und Schülern zu planen und diese unterrichtlich zu begleiten. Analoge und digitale Medien werden sachangemessen genutzt, um Lernprozesse durch differenzierte Formen der Veranschaulichung zu unterstützen. Die Studierenden erkennen Lernfortschritte und können kompetenzorientierte Aufgabenstellungen entwickeln. Zielgerichtet und situationsangemessen geben sie Feedback in vielfältigen Lernsituationen. Zielvorstellungen bezüglich der sachlichen Reduzierung von Unterrichtsinhalten, methodischer Vorgehensweisen und des möglichen Lernzuwachs können erkannt, benannt und in eigenen Unterrichtsvorbereitungen formuliert werden.

Um unterrichtliche Kompetenzen zu erreichen, ist es notwendig, einen konkreten schulpraktischen Bezug in allen Fächern und Phasen der Ausbildung zu gewährleisten. Ebenso gilt es, eng mit den Erziehungswissenschaften und anderen Fächern zu kooperieren.

Medienpädagogische Leitlinien

Die Studierenden betrachten die Entwicklung der Medien im historischen Verlauf und können den Leitmedienwechsel zur Digitalisierung angemessen einordnen, bewerten und im Unterricht aufgreifen. Die Mediensozialisation zu reflektieren, ist zentraler Baustein medienpädagogischer Arbeit. Medien werden hinsichtlich ihrer Nutzung und deren individueller Bedeutungen und Wirkungen analysiert und beurteilt. Darauf aufbauend lernen die Studierenden medienpädagogische Konzepte kennen, die den möglichen Gefahren der Mediennutzung durch differenzierte Maßnahmen der Prävention und Intervention begegnen. Das Konzept der Medienkompetenz (Medienkunde, Mediennutzung, Medienkritik, Mediengestaltung) ist den Studierenden vertraut, wird von ihnen als Kompetenzziel angestrebt und im unterrichtlichen Handeln berücksichtigt.

Die Beachtung von Persönlichkeitsrechten, Jugendmedienschutz, Urheberrecht, Datenschutz und Datenrecht ist für ihr berufliches und privates Handeln eine wichtige Grundlage und bestimmt die Planung von Lehr- und Lernprozessen entscheidend mit. Medienethische Fragestellungen werden vor dem Hintergrund gesellschaftlicher Werte, Normen und Entwicklungen erörtert.

Digitalisierung stellt die Studierenden vor die Herausforderung, große Daten- und Informationsmengen erfassen, einordnen und filtern zu müssen. Die Fähigkeit, auf der Basis eines grundlegenden Orientierungswissens Quellen kritisch einschätzen und hinterfragen zu können, gehört zu den Kernkompetenzen einer Fachlehrkraft.

Der mögliche Mehrwert und die Leistungsfähigkeit digitaler Lerntechnologien werden von den Studierenden reflektiert. 

Sie verwenden die entsprechenden Werkzeuge gemäß den unterrichtlichen Erfordernissen und berücksichtigen dabei die Vernetzung pädagogischer, technologischer und inhaltlicher Dimensionen von Unterricht.