Leitlinien der Fachlehrerausbildung: Unterschied zwischen den Versionen
Aus Lehr- und Ausbildungsplan für Fachlehrkräfte
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Das Grundgesetz der Bundesrepubik Deutschland, die Verfassung des Freistaates Bayern und das Bayerischen Gesetz über das Erziehungs- und Unterrichtswesen bilden die Basis der erziehungswissenschaftlichen Ausbildung. | Das Grundgesetz der Bundesrepubik Deutschland, die Verfassung des Freistaates Bayern und das Bayerischen Gesetz über das Erziehungs- und Unterrichtswesen bilden die Basis der erziehungswissenschaftlichen Ausbildung. | ||
Version vom 17. Mai 2018, 06:48 Uhr
Erziehungswissenschaftliche Leitlinien der Ausbildung
Das Grundgesetz der Bundesrepubik Deutschland, die Verfassung des Freistaates Bayern und das Bayerischen Gesetz über das Erziehungs- und Unterrichtswesen bilden die Basis der erziehungswissenschaftlichen Ausbildung.
Erziehen sowie das Entwickeln und Weiterentwickeln einer wertorientierten Haltung sind neben dem Unterrichten eine elementare Aufgabe von Lehrkräften. Somit bilden Schulpädagogik, Pädagogik und Psychologie den Kanon grundlegender Berufswissenschaften.
In diesen Fächern werden elementare erziehungswissenschaftliche Fragen gestellt und praxisrelevantes Grundlagenwissen vermittelt. Mit diesem Wissen werden schulpraktische Erfahrungen analysiert und reflektiert, um Lösungsansätze für erziehungswissenschaftliche Aufgaben und Probleme zu finden.
Die Studierenden erkennen Prozesse und Problembereiche sozialer Interaktion und Kommunikation im Kontext von Unterricht und Erziehung und handeln entsprechend.
Didaktische Leitlinien der Ausbildung
Die Ausbildung bereitet Studierende auf spezifische Aufgabengebiete einer Fachlehrkraft vor. Eine wesentliche Anforderung liegt dabei im unterrichtlichen Feld in den Bereichen Planung, Organisation, Durchführung und Gestaltung sowie Reflexion von Unterricht.
Die Studierenden können daraus folgernd erlernte Fachinhalte sachadäquat strukturieren und adressatengerecht reduzieren. So verorten sie Unterrichtsinhalte in den Lehrplänen der Schularten und können dort benannte Zusammenhänge durch ihren eigenen Unterricht klären.
Hierbei stehen den Studierenden reflektierte Methoden zur Verfügung, Lernprozesse von Schülern zu planen und diese unterrichtlich zu begleiten. Analoge und digitale Medien werden sachangemessen genutzt, um Lerninhalte im Unterricht am Staatsinstitut und eigenen Unterricht zu veranschaulichen. Die Studierenden erkennen Lernfortschritte und können kompetenzorientierte Aufgabenstellungen entwickeln. Zielgerichtet und situationsangemessen geben sie Feedback in vielfältigen Lernsituationen.
Zielvorstellungen bezüglich der sachlichen Reduzierung von Unterrichtsinhalten, methodischer Vorgehensweisen und des möglichen Lernzugewinnszuwachs können erkannt, benannt und in eigenen Unterrichtsvorbereitungen formuliert werden.
Um unterrichtliche Kompetenzen zu erreichen, ist es notwendig, den schulpraktischen Bezug zu gewährleisten. Ebenso gilt es eng mit den Erziehungswissenschaften und anderen Fächern zu kooperieren.
Medienpädagogische Leitlinien der Ausbildung
Die Studierenden betrachten die Entwicklung der Medien im historischen Verlauf und können den Leitmedienwechsel zur Digitalisierung angemessen einordnen, bewerten und im Unterricht aufgreifen. Die Mediensozialisation zu reflektieren, ist zentraler Baustein medienpädagogischer Arbeit. Medien werden hinsichtlich ihrer Nutzung und deren individueller Bedeutungen und Wirkungen analysiert und beurteilt. Darauf aufbauend lernen die Studierenden medienpädagogische Konzepte kennen, die den möglichen Gefahren der Mediennutzung durch differenzierte Maßnahmen der Prävention und Intervention begegnen. Das Konzept der Medienkompetenz (Medienkunde, Mediennutzung, Medienkritik, Mediengestaltung) ist den Studierenden vertraut, wird von ihnen als Kompetenzziel angestrebt und im unterrichtlichen Handeln berücksichtigt.
Sie kennen, analysieren, beurteilen und berücksichtigen relevante rechtliche Aspekte bei der Erstellung und dem Einsatz von Unterrichtsmedien und freien Lernmedien. Die Beachtung von Persönlichkeitsrechten, Jugendmedienschutz, Urheberrecht, Datenschutz und Datenrecht ist für ihr berufliches und privates Handeln eine wichtige Grundlage und bestimmt die Planung von Lehr- und Lernprozessen entscheidend mit. Medienethische Fragestellungen werden vor dem Hintergrund gesellschaftlicher Werte, Normen und Entwicklungen erörtert.
Digitalisierung stellt die Studierenden vor die Herausforderung, große Daten- und Informationsmengen erfassen, einordnen und filtern zu müssen. Die Fähigkeit, auf der Basis eines grundlegenden Orientierungswissens, Quellen kritisch einschätzen und hinterfragen zu können, gehört zu den Kernkompetenzen einer Fachlehrkraft.
Der mögliche Mehrwert und die Leistungsfähigkeit digitaler Lerntechnologien werden von den Studierenden reflektiert. Sie verwenden die entsprechenden Werkzeuge gemäß der unterrichtlichen Erfordernisse und berücksichtigen dabei die Vernetzung pädagogischer, technologischer und inhaltlicher Dimensionen von Unterricht.