====Name und Kontaktdaten des Verantwortlichen====Holger Edlich-Wolfshöfer, OStD, Institutsleitung Abt. V, Bayreuth
Holger Edlich-Wolfshöfer, OStD, Institutsleitung Abt. V, Bayreuth Staatsinstitut für die Ausbildung von Fachlehrern - Abt. V, Bayreuth Geschwister-Scholl-Platz 3 95445 Bayreuth v.i.S.d.M.: OStD Holger Edlich-Wolfshöfer Tel. +49 (0) 921 5303940-0 E-Mail: info(at)fachlehrer.de Internet: https://www.fachlehrer.de Kontaktdaten des Datenschutzbeauftragten
Behördlicher Datenschutzbeauftragter des Staatsinstituts für die Ausbildung von Fachlehrern Ulrich Horner Geschwister-Scholl-Platz 3 95445 Bayreuth v.i.S.d.M.: OStD Holger Edlich-Wolfshöfer Tel 0921 . +49 (0) 921 5303940-0 E-Mail datenschutz@fachlehrer.de Datenschutzhinweise
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Behördlicher Datenschutzbeauftragter des Staatsinstituts für die Ausbildung von Fachlehrern
A) Allgemeine Informationen
Name und Kontaktdaten des Verantwortlichen
Staatsinstitut für die Ausbildung von Fachlehrern - Abt. V
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E-Mail (z.B. [mailto:datenschutz@fachlehrer.dedatenschutz(at) fachlehrer.de] ===Datenschutzhinweise========'''A) Allgemeine Informationen'''=====<div id="tabs"><span class="single_linebreak" style="background-color: lightgray;"><br /></span><div id="tabs-1">'''Zwecke und Rechtsgrundlagen für die Verarbeitung Ihrer Daten'''</div>Wir verarbeiten personenbezogene Daten zur Erfüllung des Bildungs- und Erziehungsauftrags, den das Bayerische Gesetz über das Erziehungs- und Unterrichtswesen (BayEUG) den Schulen zu-weistzuweist.Die Rechtsgrundlage für die Verarbeitung Ihrer Daten ergibt sich, soweit im Folgenden nichts ande-res anderes angegeben ist, aus Art. 85 des Bayerischen Erziehungs- und Unterrichtsgesetztes (BayEUG) in Verbindung mit Art. 6 Abs. 1 UAbs. 1 Buchstabe e der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO).Demnach ist es uns erlaubt, die zur Erfüllung der schulischen Aufgaben erforderlichen Daten zu verarbeiten. '''Empfänger von personenbezogenen Daten''' Der technische Betrieb unserer Datenverarbeitungssysteme erfolgt grundsätzlich durch
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Steuernummer: 208/251/03091in unserem Auftrag.
Für einzelne Verfahren setzen wir weitere Auftragsverarbeiter ein.
Auf Anforderung werden Ihre Daten an die zuständigen Aufsichts- und Rechnungsprüfungsbehör-den zur Wahrnehmung der jeweiligen Kontrollrechte übermittelt.
Steuernummer: 208/251/03091 in unserem Auftrag.Für einzelne Verfahren setzen wir weitere Auftragsverarbeiter ein. Auf Anforderung werden Ihre Daten an die zuständigen Aufsichts- und Rechnungsprüfungsbehörden zur Wahrnehmung der jeweiligen Kontrollrechte übermittelt. '''Dauer der Speicherung der personenbezogenen Daten ''' Ihre Daten werden nur so lange gespeichert, wie dies unter Beachtung gesetzlicher Aufbewah-rungsfristen Aufbewahrungsfristen zur Aufgabenerfüllung erforderlich ist. '''Ihre Rechte'''
Ihre Rechte
Als Betroffener einer Datenverarbeitung haben Sie die folgenden Rechte:
- Sie haben das Recht auf Auskunft über die zu Ihrer Person gespeicherten Daten (Art. 15 DSGVO). - Sollten unrichtige personenbezogene Daten verarbeitet werden, steht Ihnen ein Recht auf Berichtigung zu (Art. 16 DSGVO). - Liegen die gesetzlichen Voraussetzungen vor, so können Sie die Löschung oder Ein-schränkung Einschränkung der Verarbeitung verlangen (Art. 17 und 18 DSGVO). - Wenn Sie in die Datenverarbeitung eingewilligt haben oder ein Vertrag zur Datenverarbei-tung Datenverarbeitung besteht und die Datenverarbeitung mithilfe automatisierter Verfahren durchgeführt wird, steht Ihnen gegebenenfalls ein Recht auf Datenübertragbarkeit zu (Art. 20 DSGVO). - Falls Sie in die Verarbeitung eingewilligt haben und die Verarbeitung auf dieser Einwilligung beruht, können Sie die Einwilligung jederzeit für die Zukunft widerrufen. Die Rechtmäßigkeit der aufgrund der Einwilligung bis zum Widerruf erfolgten Datenverarbeitung wird durch die-sen diesen nicht berührt.Sie haben das Recht, aus Gründen, die sich aus Ihrer besonderen Situation ergeben, jederzeit ge-gen gegen die Verarbeitung Ihrer Daten Widerspruch einzulegen, wenn die Verarbeitung auf Grundlage des Art. 6 Abs. 1 UAbs. 1 Buchst. e DSGVO erfolgt (Art. 21 Abs. 1 Satz 1 DSGVO). '''Beschwerderecht bei der Aufsichtsbehörde''' Unabhängig davon besteht ein Beschwerderecht beim Bayerischen Landesbeauftragten für den Datenschutz, den Sie unter folgenden Kontaktdaten erreichen: Postanschrift: Postfach 22 12 19, 80502 München Adresse: Wagmüllerstraße 18, 80538 München Telefon: 089 212672-0
Telefax: 089 212672-50
E-Mail: poststelle@datenschutz-bayern.de
Internet: https://www.datenschutz-bayern.de/
Weitere InformationenFür nähere Informationen zur Verarbeitung Ihrer Daten und zu Ihren Rechten können Sie uns unter den oben E-Mail: [mailto:poststelle@datenschutz-bayern.de poststelle(zu Beginn von Aat) genannten Kontaktdaten erreichendatenschutz-bayern. de] Internet: [https://www.datenschutz-bayern.de/ https://www.datenschutz-bayern.de/]
'''Weitere Informationen''' Für nähere Informationen zur Verarbeitung Ihrer Daten und zu Ihren Rechten können Sie uns unter den oben genannten Kontaktdaten des Verantwortlichen erreichen. </div>====='''B) Informationen zum Internetauftritt'''=====<div id="tabs-2">'''Technische Umsetzung'''</div>
Unser Webserver wird durch ALL-INKL.COM - Neue Medien Münnich (Anschrift s. o.) betrieben. Die von Ihnen im Rahmen des Besuchs unseres Webauftritts übermittelten personenbezogenen Daten werden daher durch diesen Auftragsverarbeiter in unserem Auftrag verarbeitet.
Protokollierung
Wenn Sie diese oder andere Internetseiten aufrufen, übermitteln Sie über Ihren Internetbrowser Daten an unseren Webserver. Die folgenden Daten werden während einer laufenden Verbindung zur Kommunikation zwischen Ihrem Internetbrowser und unserem Webserver aufgezeichnet:
- Datum und Uhrzeit der Anforderung
- Name der angeforderten Datei
- Seite, von der aus die Datei angefordert wurde
- Zugriffsstatus (Datei übertragen, Datei nicht gefunden, etc.)
- verwendete Internetbrowser und verwendetes Betriebssystem
- vollständige IP-Adresse des anfordernden Rechners
- übertragene Datenmenge.
Aus Gründen der technischen Sicherheit, insbesondere zur Abwehr von Angriffsversuchen auf un-seren Webserver, werden diese Daten von uns gespeichert. Nach spätestens sieben Tagen werden die Daten durch Verkürzung der IP-Adresse auf Domain-Ebene anonymisiert, so dass es nicht mehr möglich ist, einen Bezug auf einzelne Nutzer herzustellen.
Von dieser kurzen Speicherfrist ausgenommen sind Logfiles über Zugriffe, die für die weitere Ver-folgung von Angriffen und Störungen erforderlich sind.
'''Protokollierung''' Wenn Sie diese oder andere Internetseiten aufrufen, übermitteln Sie über Ihren Internetbrowser Daten an unseren Webserver. Die folgenden Daten werden während einer laufenden Verbindung zur Kommunikation zwischen Ihrem Internetbrowser und unserem Webserver aufgezeichnet: - Datum und Uhrzeit der Anforderung - Name der angeforderten Datei - Seite, von der aus die Datei angefordert wurde - Zugriffsstatus (Datei übertragen, Datei nicht gefunden, etc.) - verwendete Internetbrowser und verwendetes Betriebssystem - vollständige IP-Adresse des anfordernden Rechners <span style="font-size: 0.939em;">- übertragene Datenmenge.</span> Aus Gründen der technischen Sicherheit, insbesondere zur Abwehr von Angriffsversuchen auf unseren Webserver, werden diese Daten von uns gespeichert. Nach spätestens sieben Tagen werden die Daten durch Verkürzung der IP-Adresse auf Domain-Ebene anonymisiert, so dass es nicht mehr möglich ist, einen Bezug auf einzelne Nutzer herzustellen.Von dieser kurzen Speicherfrist ausgenommen sind Logfiles über Zugriffe, die für die weitere Verfolgung von Angriffen und Störungen erforderlich sind. '''Aktive Komponenten'''
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Auswertung des Nutzungsverhaltens (Webtracking-Systeme; Reichweiten-messung)
Wir führen eine Reichweitenmessung nur anhand statistischer Daten (also ohne Nutzung perso-nenbezogener Daten) durch.
C) Informationen zu weiteren Verarbeitungen
Zur Erfüllung schulischer Aufgaben (Art. 2 BayEUG) verarbeiten wir personenbezogene Daten über folgende Personengruppen:
a) Daten von Schülerinnen und Schülern und Erziehungsberechtigten
Bei den Daten von Schülerinnen und Schülern handelt es sich insbesondere um Name, Adressda-ten, Staatsangehörigkeit, Religionszugehörigkeit (soweit für die Schulpraxis erforderlich), Migrati-onshintergrund (Geburtsland, Jahr des Zuzugs nach Deutschland, Muttersprache deutsch/nicht deutsch), Leistungsdaten, Daten zur schulischen und beruflichen Vorbildung sowie zur Berufsaus-bildung. Ggf. werden auch besondere pädagogische Fördermaßnahmen, z.B. Empfehlungen zur Schullaufbahn, Schulversäumnisse und Ordnungsmaßnahmen nach Art. 86 BayEUG gespeichert.
Bei den Daten von den Erziehungsberechtigten handelt es sich insbesondere um Name und Adressdaten sowie Angaben zum Sorgerecht.
'''Cookies''' Wir setzen und verwenden keine Cookies. '''Auswertung des Nutzungsverhaltens (Webtracking-Systeme; Reichweitenmessung)''' Wir führen eine Reichweitenmessung nur anhand statistischer Daten (also ohne Nutzung personenbezogener Daten) durch. ====='''C) Informationen zu weiteren Verarbeitungen '''=====<div id="tabs-3">Zur Erfüllung schulischer Aufgaben (Art. 2 BayEUG) verarbeiten wir personenbezogene Daten über folgende Personengruppen:</div>'''a) Daten von Schülerinnen und Schülern und Erziehungsberechtigten''' Bei den Daten von Schülerinnen und Schülern handelt es sich insbesondere um Name, Adressdaten, Staatsangehörigkeit, Religionszugehörigkeit (soweit für die Schulpraxis erforderlich), Migrationshintergrund (Geburtsland, Jahr des Zuzugs nach Deutschland, Muttersprache deutsch/nicht deutsch), Leistungsdaten, Daten zur schulischen und beruflichen Vorbildung sowie zur Berufsausbildung. Ggf. werden auch besondere pädagogische Fördermaßnahmen, z.B. Empfehlungen zur Schullaufbahn, Schulversäumnisse und Ordnungsmaßnahmen nach Art. 86 BayEUG gespeichert.Bei den Daten von den Erziehungsberechtigten handelt es sich insbesondere um Name und Adressdaten sowie Angaben zum Sorgerecht. ''Rechtsgrundlage''
Zentrale Rechtsgrundlage ist Art. 85 Abs. 1 BayEUG. Danach dürfen Schulen die zur Erfüllung der ihnen durch Rechtsvorschriften zugewiesenen Aufgaben erforderlichen Daten der Schülerinnen und Schüler und deren Erziehungsberechtigten verarbeiten.
Die Datenverarbeitung im Rahmen der Herausgabe eines Jahresberichts für die Schülerinnen und Schüler und die Erziehungsberechtigten beruht auf Art. 85 Abs. 3 BayEUG, gegebenenfalls im Hin-blick Hinblick auf Fotos auf einer Einwilligung.Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von Name und Adressdaten der Erziehungsberechtigten so-wie sowie von Angaben zum Sorgerecht ist Art. 85 Abs. 1 Satz 3 BayEUG. ''Zwecke'' Die Datenverarbeitung an unserer Schule dient in diesem Rahmen insbesondere folgenden spezifi-schen spezifischen Zwecken: Kommunikation mit Erziehungsberechtigten (Art. 2 Abs. 4 BayEUG), Dokumentation von Schüler- und Schülerleistungsdaten, Zeugniserstellung (Art. 52, 85a BayEUG und Bestimmungen der Schul-ordnungen Schulordnungen und der Lehrerdienstordnung); Ermittlung des sonderpädagogischen Förderbedarfs (Art. 19 BayEUG); Einsatz Mobiler Sonderpädagogischer Dienste (Art. 21 BayEUG), Praktikumsverwal-tung Praktikumsverwaltung (Art. 50 Abs. 3 und 4 BayEUG); Überwachung der Schulpflicht (Art. 57 BayEUG); Mitgestal-tung Mitgestaltung des schulischen Lebens (Art. 62 ff. BayEUG); Erziehungs- und Ordnungsmaßnahmen (Art. 86 BayEUG); Durchführung der Schulstatistik (Art. 113b BayEUG); Evaluation und Qualitätsentwick-lung Qualitätsentwicklung (Art. 113c BayEUG); Schulfinanzierung (Art. 4, 10, 19 Bayerisches Schulfinanzierungsgesetz - BaySchFG); Öffentlichkeitsarbeit.
Auskunftspflicht gegenüber der Schule
Eine Pflicht zur Auskunft durch Schülerinnen und Schüler beziehungsweise der Erziehungsberech-tigten besteht nach Maßgabe von Art. 85 Abs. 1 Satz 3 und Satz 4 BayEUG.
''Auskunftspflicht gegenüber der Schule'' Eine Pflicht zur Auskunft durch Schülerinnen und Schüler beziehungsweise der Erziehungsberechtigten besteht nach Maßgabe von Art. 85 Abs. 1 Satz 3 und Satz 4 BayEUG.''Empfänger ''An außerschulische Stellen übermitteln wir Daten unserer Schülerinnen und Schüler nur, soweit es zur Erfüllung unserer Aufgaben erforderlich oder anderweitig gesetzlich vorgesehen ist.
Zu den Empfängern gehören insbesondere:
- Erziehungsberechtigte, Schülerinnen und Schüler (Art. 85 Abs. 3 BayEUG)
- die zuständigen Schulaufsichtsbehörden (Art. 113 BayEUG)
- das zuständige Jugendamt (Art. 31 BayEUG)
- die Träger des Sachaufwands (Art. 10, 19 BaySchFG)
- die Träger des Aufwands der Schülerbeförderung (Art. 1 Abs. 1 und 5 Schulwegkostenfrei-heitsgesetz - SchKFrG i.V.m. der Verordnung über die Schülerbeförderung)
- das Landesamt für Statistik (Art. 113b Abs. 10 BayEUG)
- die aufnehmende Schule im Falle eines Schulwechsels (Art. 85a Abs. 2 BayEUG, § 39 BaySchO)
- das Einwohnermeldeamt (bei Abmeldung ausländischer Schüler vom Schulbesuch in Bay-ern, § 3 Mittelschulordnung - MSO)
- die jeweils zuständige Handwerkskammer als Träger überbetrieblicher Unterweisungsmaß-nahmen (Art. 85 Abs. 1 i.V.m. Art. 59 Abs. 3 BayEUG i.V.m. § 21 Berufsschulordnung - BSO)
- die für die Berufsausbildung zuständigen Stellen (§ 37 Abs. 3 Satz 2 Berufsbildungsgesetz - BBiG)
- die Kreisverwaltungsbehörden (Art. 118 BayEUG und Art. 119 BayEUG)
- bei archivierungswürdigen Unterlagen nach Ablauf der Aufbewahrungsfrist ggf. das zustän-dige Archiv nach dem Bayerischen Archivgesetz (BayArchivG)
- die zuständige Ausländerbehörde, wenn die Schule bei ausländischen Schulpflichtigen fest-stellt, dass sie nicht über hinreichende Deutschkenntnisse für einen erfolgreichen Schulbe-such verfügen (Art. 85 Abs. 2 BayEUG)
- das zuständige Gesundheitsamt (§§ 33-36 Infektionsschutzgesetz - IfSG)
- Erziehungsberechtigte, Schülerinnen und Schüler (Art. 85 Abs. 3 BayEUG) - die zuständigen Schulaufsichtsbehörden (Art. 113 BayEUG) - das zuständige Jugendamt (Art. 31 BayEUG) - die Träger des Sachaufwands (Art. 10, 19 BaySchFG) - die Träger des Aufwands der Schülerbeförderung (Art. 1 Abs. 1 und 5 Schulwegkostenfreiheitsgesetz - SchKFrG i.V.m. der Verordnung über die Schülerbeförderung) - das Landesamt für Statistik (Art. 113b Abs. 10 BayEUG) - die aufnehmende Schule im Falle eines Schulwechsels (Art. 85a Abs. 2 BayEUG, § 39 BaySchO) - das Einwohnermeldeamt (bei Abmeldung ausländischer Schüler vom Schulbesuch in Bayern, § 3 Mittelschulordnung - MSO) - die jeweils zuständige Handwerkskammer als Träger überbetrieblicher Unterweisungsmaßnahmen (Art. 85 Abs. 1 i.V.m. Art. 59 Abs. 3 BayEUG i.V.m. § 21 Berufsschulordnung - BSO) - die für die Berufsausbildung zuständigen Stellen (§ 37 Abs. 3 Satz 2 Berufsbildungsgesetz - BBiG) - die Kreisverwaltungsbehörden (Art. 118 BayEUG und Art. 119 BayEUG) - bei archivierungswürdigen Unterlagen nach Ablauf der Aufbewahrungsfrist ggf. das zuständige Archiv nach dem Bayerischen Archivgesetz (BayArchivG) - die zuständige Ausländerbehörde, wenn die Schule bei ausländischen Schulpflichtigen feststellt, dass sie nicht über hinreichende Deutschkenntnisse für einen erfolgreichen Schulbesuch verfügen (Art. 85 Abs. 2 BayEUG) - das zuständige Gesundheitsamt (§§ 33-36 Infektionsschutzgesetz - IfSG) ''Dauer der Speicherung '' Grundsatz:Daten von Schülerinnen und Schülern und Erziehungsberechtigten werden von uns nur so lange gespeichert, wie dies unter Beachtung gesetzlicher Aufbewahrungsfristen für die jeweilige Aufga-benerfüllung Aufgabenerfüllung erforderlich ist. Daten in Schülerunterlagen:Für Daten, die in den Schülerunterlagen gespeichert sind, gelten gemäß § 40 der Bayerischen Schulordnung (BaySchO), grundsätzlich folgende Speicherfristen:
Betroffene Daten Aufbewahrungszeit/Löschungsfrist1. Schülerstammblatt; Abschlusszeugnisse oder sie ersetzende Zeugnisse in Abschrift; Zeugnisse, die schulische Berechtigungen verleihen, in Abschrift; Urkunden, die zum Führen eine Berufsbe-zeichnung Berufsbezeichnung berechtigen, in Abschrift 50 Jahre2. Leistungsnachweise 2 Jahre3. alle übrigen Daten 1 Jahr
2. Leistungsnachweise 2 Jahre
3. alle übrigen Daten 1 Jahr
Die Löschfristen für die bei Nrn. 1 und 3 genannten Daten beginnen mit Ablauf des Schuljahres, in dem die Schülerin oder der Schüler die Schule verlässt, für die Leistungsnachweise mit Ablauf des Schuljahres, in dem sie angefertigt wurden.
b) Daten von Lehrkräften
Von Lehrkräften verarbeiten wir Name, Staatsangehörigkeit, Angaben zur Lehrbefähigung und zum Unterrichtseinsatz sowie ggf. weitere Personaldaten, soweit diese zur Abwicklung des Dienstver-hältnisses an der Schule erforderlich sind (die Personalakte wird bei der Dienst- oder Beschäfti-gungsbehörde geführt).
Rechtsgrundlage
Zentrale Rechtsgrundlage ist Art. 85 Abs. 1 BayEUG. Danach dürfen Schulen die zur Erfüllung der ihnen durch Rechtsvorschriften zugewiesenen Aufgaben erforderlichen Daten der Lehrkräfte verar-beiten.
Die Datenverarbeitung im Rahmen der Führung weiterer Personalakten (Nebenakten) ergibt sich aus Art. 104 Abs. 1 Bayerisches Beamtengesetz (BayBG). Danach darf eine Beschäftigungsbehör-de, die nicht zugleich personalverwaltende Behörde ist, eine weitere Personalakte (Nebenakte) aus Unterlagen führen, die sich auch in der Grundakte oder Teilakten befinden, soweit deren Kenntnis für die Erledigung ihrer Aufgaben erforderlich ist.
''' b) Daten von Lehrkräften''' Von Lehrkräften verarbeiten wir Name, Staatsangehörigkeit, Angaben zur Lehrbefähigung und zum Unterrichtseinsatz sowie ggf. weitere Personaldaten, soweit diese zur Abwicklung des Dienstverhältnisses an der Schule erforderlich sind (die Personalakte wird bei der Dienst- oder Beschäftigungsbehörde geführt). ''Rechtsgrundlage'' Zentrale Rechtsgrundlage ist Art. 85 Abs. 1 BayEUG. Danach dürfen Schulen die zur Erfüllung der ihnen durch Rechtsvorschriften zugewiesenen Aufgaben erforderlichen Daten der Lehrkräfte verarbeiten.Die Datenverarbeitung im Rahmen der Führung weiterer Personalakten (Nebenakten) ergibt sich aus Art. 104 Abs. 1 Bayerisches Beamtengesetz (BayBG). Danach darf eine Beschäftigungsbehörde, die nicht zugleich personalverwaltende Behörde ist, eine weitere Personalakte (Nebenakte) aus Unterlagen führen, die sich auch in der Grundakte oder Teilakten befinden, soweit deren Kenntnis für die Erledigung ihrer Aufgaben erforderlich ist. ''Zwecke'' Die Datenverarbeitung an unserer Schule dient in diesem Rahmen insbesondere der Durchführung organisatorischer, personeller und sozialer Maßnahmen, insbesondere zu Zwecken der Personalverwaltung oder Personalwirtschaft (vgl. insbesondere Art. 103 BayBG). ''Auskunftspflicht gegenüber der Schule'' Eine Pflicht zur Auskunft durch Lehrkräfte besteht nach Maßgabe von Art. 85 Abs. 1 Satz 3 und Satz 4 BayEUG. ''Empfänger'' An externe Stellen übermitteln wir Daten der Lehrkräfte nur, soweit es zur Erfüllung unserer Aufgaben erforderlich oder anderweitig gesetzlich vorgesehen ist.Zu den Empfängern gehören insbesondere: - Erziehungsberechtigte, Schülerinnen und Schüler (Art. 85 Abs. 1 und 3 BayEUG) - die zuständigen Schulaufsichtsbehörden (Art. 113 BayEUG) - die zuständigen personalverwaltenden Stellen (Art. 103 ff. BayBG) - das Landesamt für Finanzen (Art. 103 ff. BayBG) - das Landesamt für Statistik (Art. 113b Abs. 10 BayEUG) - die jeweils zuständige Handwerkskammer als Träger überbetrieblicher Unterweisungsmaßnahmen (Art. 85 Abs. 1 i.V.m. Art. 59 Abs. 3 BayEUG i.V.m. § 21 BSO) - die für die Berufsausbildung zuständigen Stellen (§ 37 Abs. 3 Satz 2 BBiG) - bei archivierungswürdigen Unterlagen nach Ablauf der Aufbewahrungsfrist ggf. das zuständige Archiv nach BayArchivG - das zuständige Gesundheitsamt (§§ 33-36 IfSG) ''Dauer der Speicherung'' Grundsatz: Daten von Lehrkräften werden von uns nur so lange gespeichert, wie dies unter Beachtung gesetzlicher Aufbewahrungsfristen für die jeweilige Aufgabenerfüllung erforderlich ist.Personaldaten: Die Speicherung, Löschung und Vernichtung Ihrer Personaldaten im Rahmen des Beschäftigungsverhältnisses richtet sich nach den Art. 103 ff. BayBG, insb. Art. 110 BayBG (im Falle der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer nach § 611a BGB sowie in entsprechender Anwendung nach den Art. 103 ff. BayBG, insb. Art. 110 BayBG). '''c) Daten des nicht unterrichtenden Personals''' Von nicht unterrichtendem Personalführen wir die Personaldaten, die zur Abwicklung des Dienstverhältnisses an der Schule erforderlich sind (die Personalakte wird von der Dienst-verwaltung oder Beschäftigungsbehörde geführt). ''Rechtsgrundlage'' Zentrale Rechtsgrundlage ist Art. 85 Abs. 1 BayEUG. Danach dürfen Schulen die zur Erfüllung der ihnen durch Rechtsvorschriften zugewiesenen Aufgaben erforderlichen Daten des nicht unterrichtenden Personals verarbeiten.Die Datenverarbeitung im Rahmen der Führung weiterer Personalakten (Nebenakten) ergibt sich aus Art. 104 Abs. 1 BayBG. Danach darf eine Beschäftigungsbehörde, die nicht zugleich personalverwaltende Behörde ist, eine weitere Personalakte (Nebenakte) aus Unterlagen führen, die sich auch in der Grundakte oder Teilakten befinden, soweit deren Kenntnis für die Erledigung ihrer Aufgaben erforderlich ist (im Falle der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer nach § 611a Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) sowie in entsprechender Anwendung nach den Art. 103 ff. BayBG.). ''Zwecke'' Die Datenverarbeitung an unserer Schule dient in diesem Rahmen insbesondere der Durchführung organisatorischer, personeller und sozialer Maßnahmen, insbesondere zu Zwecken der Personalverwaltung oder Personalwirtschaft (vgl. insbesondere Art. 103 BayBG).
Auskunftspflicht gegenüber der Schule
Eine Pflicht zur Auskunft durch Lehrkräfte besteht nach Maßgabe von Art. 85 Abs. 1 Satz 3 und Satz 4 BayEUG.
''Empfänger'' An externe Stellen übermitteln wir Daten der Lehrkräfte des nicht unterrichtenden Personals nur, soweit es zur Erfüllung unserer Aufga-ben Aufgaben erforderlich oder anderweitig gesetzlich vorgesehen ist.
Zu den Empfängern gehören insbesondere:
- Erziehungsberechtigte, Schülerinnen und Schüler (Art. 85 Abs. 1 und 3 BayEUG)
- die zuständigen Schulaufsichtsbehörden (Art. 113 BayEUG)
- die zuständigen personalverwaltenden Stellen (Art. 103 ff. BayBG)
- das Landesamt für Finanzen (Art. 103 ff. BayBG)
- das Landesamt für Statistik (Art. 113b Abs. 10 BayEUG)
- die jeweils zuständige Handwerkskammer als Träger überbetrieblicher Unterweisungsmaß-nahmen (Art. 85 Abs. 1 i.V.m. Art. 59 Abs. 3 BayEUG i.V.m. § 21 BSO)
- die für die Berufsausbildung zuständigen Stellen (§ 37 Abs. 3 Satz 2 BBiG)
- bei archivierungswürdigen Unterlagen nach Ablauf der Aufbewahrungsfrist ggf. das zustän-dige Archiv nach BayArchivG
- das zuständige Gesundheitsamt (§§ 33-36 IfSG)
Dauer der Speicherung- Erziehungsberechtigte, Schülerinnen und Schüler (Art. 85 Abs. 1 BayEUG)Grundsatz: Daten von Lehrkräften werden von uns nur so lange gespeichert, wie dies unter Beachtung gesetz-licher Aufbewahrungsfristen für die jeweilige Aufgabenerfüllung erforderlich istzuständigen Schulaufsichtsbehörden (Art.113 BayEUG)Personaldaten:Die Speicherung, Löschung und Vernichtung Ihrer Personaldaten im Rahmen des Beschäftigungs-verhältnisses richtet sich nach den die zuständigen personalverwaltenden Stellen (Art. 103 ff. BayBG, insb) - das Landesamt für Finanzen (Art. Art103 ff. 110 BayBG ) - das Landesamt für Statistik (im Falle der ArbeitArt. 113b Abs. 10 BayEUG) -nehmerinnen und Arbeitnehmer nach § 611a BGB sowie in entsprechender Anwendung nach den die jeweils zuständige Handwerkskammer als Träger überbetrieblicher Unterweisungsmaßnahmen (Art. 103 ff85 Abs. 1 i.V. BayBG, insbm. Art. 110 BayBG59 Abs. 3 BayEUG i.V.m. § 21 BSO), - die für die Berufsausbildung zuständigen Stellen (§ 37 Abs. 3 Satz 2 BBiG) - bei archivierungswürdigen Unterlagen nach Ablauf der Aufbewahrungsfrist ggf.das zuständige Archiv nach dem BayArchivG
c) Daten des nicht unterrichtenden PersonalsVon nicht unterrichtendem Personal führen wir die Personaldaten, die zur Abwicklung des Dienst-verhältnisses an der Schule erforderlich sind das zuständige Gesundheitsamt (die Personalakte wird von der Dienst- oder Beschäfti§§ 33-gungsbehörde geführt36 IfSG).
Rechtsgrundlage
Zentrale Rechtsgrundlage ist Art. 85 Abs. 1 BayEUG. Danach dürfen Schulen die zur Erfüllung der ihnen durch Rechtsvorschriften zugewiesenen Aufgaben erforderlichen Daten des nicht unterrich-tenden Personals verarbeiten.
Die Datenverarbeitung im Rahmen der Führung weiterer Personalakten (Nebenakten) ergibt sich aus Art. 104 Abs. 1 BayBG. Danach darf eine Beschäftigungsbehörde, die nicht zugleich personal-verwaltende Behörde ist, eine weitere Personalakte (Nebenakte) aus Unterlagen führen, die sich auch in der Grundakte oder Teilakten befinden, soweit deren Kenntnis für die Erledigung ihrer Auf-gaben erforderlich ist (im Falle der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer nach § 611a Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) sowie in entsprechender Anwendung nach den Art. 103 ff. BayBG.).
ZweckeDie Datenverarbeitung an unserer Schule dient in diesem Rahmen insbesondere ''Dauer der Durchführung organisatorischer, personeller und sozialer Maßnahmen, insbesondere zu Zwecken der Personal-verwaltung oder Personalwirtschaft (vgl. insbesondere Art. 103 BayBG).Speicherung''
EmpfängerAn externe Stellen übermitteln wir Grundsatz: Daten des nicht unterrichtenden Personals werden von uns grundsätzlich nurso lange gespeichert, soweit es zur Erfüllung unserer Aufgaben wie dies unter Beachtung gesetzlicher Aufbewahrungsfristen für die jeweilige Aufgabenerfüllung erforderlich oder anderweitig gesetzlich vorgesehen ist. Zu den Empfängern gehören insbesonderePersonaldaten: - ErziehungsberechtigteDie Speicherung, Schülerinnen Löschung und Schüler (Vernichtung Ihrer Personaldaten im Rahmen des Beschäftigungsverhältnisses richtet sich nach den Art. 85 Abs103 ff. 1 BayEUG)- die zuständigen Schulaufsichtsbehörden (ArtBayBG, insb. 113 BayEUG)- die zuständigen personalverwaltenden Stellen (Art. 103 ff. 110 BayBG)- das Landesamt für Finanzen (im Falle der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer nach § 611a BGB sowie in entsprechender Anwendung nach den Art. 103 ff. BayBG)- das Landesamt für Statistik (Art. 113b Abs, insb. 10 BayEUG)- die jeweils zuständige Handwerkskammer als Träger überbetrieblicher Unterweisungsmaß-nahmen (Art. 85 Abs. 1 i.V.m. Art. 59 Abs. 3 BayEUG i.V.m. § 21 BSO), - die für die Berufsausbildung zuständigen Stellen (§ 37 Abs. 3 Satz 2 BBiG110 BayBG)- bei archivierungswürdigen Unterlagen nach Ablauf der Aufbewahrungsfrist ggf. das zustän-dige Archiv nach dem BayArchivG - das zuständige Gesundheitsamt (§§ 33-36 IfSG)
Dauer der SpeicherungGrundsatz: Daten des nicht unterrichtenden Personals werden von uns grundsätzlich nur so lange gespeichert, wie dies unter Beachtung gesetzlicher Aufbewahrungsfristen für die jeweilige Aufga<div id="tabs-benerfüllung erforderlich ist.Personaldaten:Die Speicherung, Löschung und Vernichtung Ihrer Personaldaten im Rahmen des Beschäftigungs-verhältnisses richtet sich nach den Art. 103 ff. BayBG, insb. Art. 110 BayBG (im Falle der Arbeit-nehmerinnen und Arbeitnehmer nach § 611a BGB sowie in entsprechender Anwendung nach den Art. 103 ff. BayBG, insb. Art. 110 BayBG).5"></div>