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Aus Lehr- und Ausbildungsplan für Fachlehrkräfte
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+ | * verfügen über das im Unterrichtsfach Werken erforderliche fachtheoretische Wissen zu den Werkstoffbereichen im Hinblick auf den kulturellen Kontext, die Entstehung bzw. Herstellung der Werkstoffe, Eigenschaften und Einsatzbereiche in Handwerk und Industrie sowie Aspekte des Umwelt- und Gesundheitsschutzes; | ||
+ | * verfügen über die im Unterrichtsfach Werken maßgeblichen fachpraktischen Kenntnisse und Fertigkeiten im Umgang mit Materialien, Werkverfahren und Werkzeugen und kennen die für den Werk- und Kunstunterricht relevanten Sicherheitsbestimmungen in Bezug auf Werkzeuge, Maschinen und Gefahrstoffe; | ||
+ | * beherrschen Kriterien der wertenden und vergleichenden Betrachtung in Hinblick auf Schülerarbeiten und in Bezug auf Produktbeispiele aus Handwerk und Industrie; | ||
+ | * sind beständig bereit, ihr Fachwissen und ihre Fachkenntnisse vor allem auch im Bereich Medien zu ergänzen und zu erweitern, um gegenwärtigen und künftigen Herausforderungen pädagogischen Handelns gerecht zu werden; | ||
+ | * beherrschen die erforderliche Fachsprache, verdeutlichen so den wissenschaftlichen Anspruch des Faches und eröffnen hiermit den Schülerinnen und Schülern die Anwendung einer fundierten und differenzierten Ausdrucksweise; | ||
+ | * bahnen Lernprozesse im Bereich der fächerverbindenden Bildungs- und Erziehungsaufgaben an, um den Lernenden ein vernetztes Denken zu ermöglichen; | ||
+ | * setzen sich vielfältig für die Gestaltung des Schullebens ein; | ||
+ | * kennen und vertreten den Beitrag des Fachs zur Gestaltung individueller Lebensräume wie zur beruflichen Orientierung. | ||
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+ | Quelle in Auszügen: [https://www.realschulebayern.de/seminarstudium/bestimmungen/ausbildungsplan/3-fachspezifische-ausbildung/317-kunst-werken/ Ausbildungsplan, fachspezifische Ausbildung, Kunst-Werken RS] | ||
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Aktuelle Version vom 14. Februar 2019, 16:02 Uhr
'Lehrer-'Kompetenzen
Die Studienreferendarinnen und Studienreferendare
- verfügen über ein strukturiertes Fachwissen sowie grundlegende Kenntnisse der schul- und unterrichtsrelevanten Themengebiete, um kompetent und flexibel Unterrichtsprozesse zu gestalten;
- verfügen über das im Unterrichtsfach Werken erforderliche fachtheoretische Wissen zu den Werkstoffbereichen im Hinblick auf den kulturellen Kontext, die Entstehung bzw. Herstellung der Werkstoffe, Eigenschaften und Einsatzbereiche in Handwerk und Industrie sowie Aspekte des Umwelt- und Gesundheitsschutzes;
- verfügen über die im Unterrichtsfach Werken maßgeblichen fachpraktischen Kenntnisse und Fertigkeiten im Umgang mit Materialien, Werkverfahren und Werkzeugen und kennen die für den Werk- und Kunstunterricht relevanten Sicherheitsbestimmungen in Bezug auf Werkzeuge, Maschinen und Gefahrstoffe;
- beherrschen Kriterien der wertenden und vergleichenden Betrachtung in Hinblick auf Schülerarbeiten und in Bezug auf Produktbeispiele aus Handwerk und Industrie;
- sind beständig bereit, ihr Fachwissen und ihre Fachkenntnisse vor allem auch im Bereich Medien zu ergänzen und zu erweitern, um gegenwärtigen und künftigen Herausforderungen pädagogischen Handelns gerecht zu werden;
- beherrschen die erforderliche Fachsprache, verdeutlichen so den wissenschaftlichen Anspruch des Faches und eröffnen hiermit den Schülerinnen und Schülern die Anwendung einer fundierten und differenzierten Ausdrucksweise;
- bahnen Lernprozesse im Bereich der fächerverbindenden Bildungs- und Erziehungsaufgaben an, um den Lernenden ein vernetztes Denken zu ermöglichen;
- setzen sich vielfältig für die Gestaltung des Schullebens ein;
- kennen und vertreten den Beitrag des Fachs zur Gestaltung individueller Lebensräume wie zur beruflichen Orientierung.
Quelle in Auszügen: Ausbildungsplan, fachspezifische Ausbildung, Kunst-Werken RS
---Zuweisung der Arbeitsgruppen---
Textil: | 210 | UJ, CL |
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Holz, Metall, Kunststoff: | 240 | AP, AK, AS, SG |
Elektrotechnik: | 90 | AP, AK, AS, SG |
Mechanik: | 90 | AP, AK, AS, SG |
Plastischen Massen: | 90 | RB, NF |
Papier, Faserverbund: | 60 | NF, |
TZ: |
60 | --- |