202
Bearbeitungen
Änderungen
Aus Lehr- und Ausbildungsplan für Fachlehrkräfte
→Schulpädagogik
Die Studierenden kennen den Erziehungs- und Bildungsauftrag, wie er im Grundgesetz für die BRD, in der Verfassung des Freistaates Bayern und im Bayerischen Gesetz über das Erziehungs- und Unterrichtswesen vorgegeben ist, das bayerische Schulsystem in seinem grundlegenden Aufbau sowie die grundlegenden Aufgaben und erforderliche Kompetenzen einer Lehrkraft. Sie verfügen über didaktische Grundbegriffe und stellen didaktische Modelle sowie Theorien und Konzepte des Unterrichts dar und erläutern diese.
Unter besonderer Berücksichtigung der genannten schulpädagogischen bzw. allgemeindidaktischen Theorien und Konzept Konzepte beobachten, analysieren und reflektieren die Studierenden Unterricht und verwenden diese Ergebnisse, um eigenen Unterricht zu planen bzw. weiterzuentwickeln. Sie erheben, bewerten und beurteilen Schülerleistungen im Unterricht und verwenden Feedback-Methoden.
Die Studierenden reflektieren die eigene, wertorientierte pädagogische Haltung und entwickeln diese weiter. Sie beobachten, analysieren und reflektieren erzieherisch herausfordernde Situationen im Unterricht und entwickeln Handlungsoptionen (Intervention) bzw. berücksichtigen Möglichkeiten der Förderung von Selbst- und Sozialkompetenz in der Planung von Unterricht (Prävention). Dabei nutzen die Studierenden Möglichkeiten der kollegialen Beratung und kooperieren mit Studierenden bei der Bewältigung von Aufgaben in Unterricht und Erziehung.