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Aus Lehr- und Ausbildungsplan für Fachlehrkräfte
→Erziehungswissenschaftliche Leitlinien
Das Grundgesetz der Bundesrepubik Deutschland, die Verfassung des Freistaates Bayern und das Bayerischen Gesetz über das Erziehungs- und Unterrichtswesen bilden die Basis der erziehungswissenschaftlichen Ausbildung.
Erziehen sowie das Entwickeln und Weiterentwickeln einer wertorientierten Haltung sind neben dem Unterrichten eine elementare Aufgabe Aufgaben von Lehrkräften. Somit bilden Schulpädagogik, Pädagogik und Psychologie den Kanon grundlegender Berufswissenschaften.
In diesen Fächern werden elementare erziehungswissenschaftliche Fragen gestellt und praxisrelevantes Grundlagenwissen vermittelt. Mit diesem Wissen werden schulpraktische Erfahrungen analysiert und reflektiert, um Lösungsansätze für erziehungswissenschaftliche Aufgaben und Probleme zu finden.
Die Studierenden erkennen Prozesse und Problembereiche sozialer Interaktion und Kommunikation im Kontext von Unterricht und Erziehung und handeln entsprechend.
==Didaktische Leitlinien==