1.934
Bearbeitungen
Änderungen
Aus Lehr- und Ausbildungsplan für Fachlehrkräfte
FlSO
,→Abschnitt II Unterrichtsbetrieb
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====§ 11 Nachholung von Leistungsnachweisen====
<div class="absatz paranr"></div>
<div class="absatz paratext">(4) <sup class="satznr">1</sup>Wer an der Ersatzprüfung wegen Erkrankung nicht teilnimmt, muss die Erkrankung durch ärztliches Zeugnis nachweisen. <sup class="satznr">2</sup>Das Staatsinstitut kann die Vorlage eines amtsärztlichen Zeugnisses verlangen.</div>
<div class="absatz paratext">(5) Wird ohne ausreichende Entschuldigung ein angekündigter Leistungsnachweis, ein Nachtermin oder eine Ersatzprüfung versäumt oder eine Leistung verweigert, so wird die Note 6 erteilt.</div>
</div>
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