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Aus Lehr- und Ausbildungsplan für Fachlehrkräfte

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223 Byte hinzugefügt, 09:49, 15. Feb. 2019
§ 28a Fachliche Abschlussprüfung für die Fächerverbindung Werken, Technisches Zeichnen, Sport und Kommunikationstechnik
====§ 28a Fachliche Abschlussprüfung für die Fächerverbindung Werken, Technisches Zeichnen, Sport und Kommunikationstechnik====
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</div><div class="absatz paratext"><s>(1) <sup class="satznr">1</sup>Die Abschlussprüfung erstreckt sich neben den Prüfungsfächern des § 28 Abs. 1 Nrn. 1 bis 6 zusätzlich auf</s></div><div class="absatz paratext"><s>1. Allgemeine Theorie des Sports und</s></div><div class="absatz paratext"><s>2. Praxis des Sports.</s></div><div class="absatz paratext"><s><sup class="satznr">2</sup>In geeigneten Fällen können die vorgeschriebenen Prüfungen in Allgemeine Theorie des Sports und Praxis des Sports unmittelbar nach Abschluss der Vermittlung der Ausbildungsinhalte ausbildungsbegleitend durchgeführt werden.</s></div><div class="absatz paratext"><s>(2) <sup class="satznr">1</sup>Voraussetzung für die Zulassung zur Abschlussprüfung sind der Nachweis</s></div><div class="absatz paratext"><s>1. des Deutschen Rettungsschwimmabzeichens in Bronze,</s></div><div class="absatz paratext"><s>2. eines Vereinspraktikums im Umfang von 25 Stunden,</s></div><div class="absatz paratext"><s>3. mindestens ausreichende Leistungen im Fach Sport und Gesundheit (einschließlich Sportförderunterricht) sowie im Fach Elementare Bewegungs- und Spielerziehung und</s></div><div class="absatz paratext"><s>4. die erfolgreiche Teilnahme an der Unterrichtsveranstaltung „Trendsportarten“.</s></div><div class="absatz paratext"><s><sup class="satznr">2</sup>Die Zulassung kann unter Vorbehalt erteilt werden, wenn Prüfungen oder Prüfungsteile bereits zu einem Zeitpunkt abgenommen werden, zu dem noch nicht alle Zulassungsvoraussetzungen erfüllt sein können.</s></div><div class="absatz paratext"><s>(3) <sup class="satznr">1</sup>In den Prüfungsfächern Fachtheorie des Werkens, Fachtheorie Technisches Zeichnen, Theorie der Kommunikationstechnik ist jeweils eine schriftliche Arbeit zu fertigen; diese kann aus mehreren Teilaufgaben bestehen. <sup class="satznr">2</sup>Die Arbeitszeit beträgt jeweils 180 Minuten.</s></div><div class="absatz paratext"><s>(4) <sup class="satznr">1</sup>Im Prüfungsfach Allgemeine Theorie des Sports sind zwei schriftliche Arbeiten im Umfang von je 180 Minuten Dauer zu fertigen aus den Gebieten</s></div> ; 1.<dd><div class="absatz paratext"><s>1. Sportbiologie/-medizin und</divs></dddiv>             ; 2.<dd><div class="absatz paratext"><s>2. Trainingslehre.</divs></dddiv> <div class="absatz paratext"><s><sup class="satznr">2</sup>Bei der Ermittlung der Prüfungsnote haben die Noten der beiden schriftlichen Arbeiten grundsätzlich gleiches Gewicht.</s></div><div class="absatz paratext"><s>(5) <sup class="satznr">1</sup>In den Prüfungsfächern Praxis des Werkens, Praxis Technisches Zeichnen, Praxis der Kommunikationstechnik ist jeweils eine praktische Prüfung abzulegen; diese kann aus mehreren Teilaufgaben bestehen. <sup class="satznr">2</sup>Die Arbeitszeit beträgt für die Prüfungsfächer Praxis Technisches Zeichnen und Praxis Kommunikationstechnik jeweils 300 Minuten, für das Prüfungsfach Praxis des Werkens 360 Minuten.</s></div><div class="absatz paratext"><s>(6) <sup class="satznr">1</sup>Die sportpraktisch-didaktische Prüfung erstreckt sich auf die Fächer</s></div> ; 1.<dd><div class="absatz paratext"><s>1. Gerätturnen,</divs></dddiv>             ; 2.<dd><div class="absatz paratext"><s>2. Leichtathletik und</divs></dddiv>             ; 3.<dd><div class="absatz paratext"><s>3. Schwimmen.</divs></dddiv> <div class="absatz paratext"><s><sup class="satznr">2</sup>Für jedes Fach werden in Teilprüfungen das sportliche Leistungsvermögen und die Methodik der Vermittlung (einschließlich der Fähigkeit zur persönlichen praktischen Demonstration) praktisch geprüft; ergänzend findet ein Prüfungsgespräch von ca. 10 Minuten Dauer zu den jeweiligen fachspezifisch-theoretischen Kenntnissen (spezielle Didaktik, Bewegungs- und Trainingslehre, Schieds- und Kampfrichterlehre) statt. <sup class="satznr">3</sup>Für jedes Fach nach Satz 1 können Prüfungsleistungen in mehreren Disziplinen verlangt werden. <sup class="satznr">4</sup>Die Leistungen in jedem Fach werden von einer gemäß § 20 Abs. 3 Nr. 3 bestellten Prüfungskommission bewertet. <sup class="satznr">5</sup> § 22 findet für die sport-praktisch-didaktische Prüfung keine Anwendung. <sup class="satznr">6</sup>Für jedes Fach nach Satz 1 wird eine Prüfungsnote ermittelt; dabei kommt der Bewertung der Teilprüfung zur Methodik der Vermittlung besonderes Gewicht zu.</s></div><div class="absatz paratext"><s>(7) In den Fächern Gymnastik/Tanz, Skilauf alpin und Grundformen des Eislaufs, Sportspiele (Basketball, Handball, Fußball, Volleyball) sowie im Wahlpflichtfach zählt die Jahresfortgangsnote gemäß § 12 Abs. 1 als Gesamtnote; Abs. 6 Satz 6 Halbsatz 2 gilt entsprechend für die Bildung der Jahresfortgangsnote.</s></div><div class="absatz paratext"><s>(8) Wurde gemäß Abs. 2 Satz 2 eine Zulassung zur Prüfung unter Vorbehalt erteilt, wird bei Bestehen der Prüfung ein Zeugnis erst erteilt, wenn die fehlende Zulassungsvoraussetzung vorliegt.</divs></div><div class="cont"><div class="paraheading"><div class="absatz paranr">§ 29<span style="color: #ff0000;">$ 28a wird aufgehoben.</span></div><div class="absatz paratitelparanr"></div>====§ 29 Fachliche Abschlussprüfung für die Fächerverbindung Ernährung und Gestaltung</div>====
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<div class="absatz paratext"><s>(1) Die Abschlussprüfung erstreckt sich auf folgende Prüfungsfächer:</s></div> ; 1.<dd><div class="absatz paratext"><s>1. Fachtheorie der Gestaltung,</divs></dddiv>             ; 2.<dd><div class="absatz paratext"><s>2. Praxis der Gestaltung,</divs></dddiv>             ; 3.<dd><div class="absatz paratext"><s>3. Fachtheorie der Ernährung,</divs></dddiv>             ; 4.<dd><div class="absatz paratext"><s>4. Praxis der Ernährung. </divs></dddiv> <div class="absatz paratext"><s>(2) <sup class="satznr">1</sup>In den Prüfungsfächern Fachtheorie der Gestaltung sowie Fachtheorie Ernährung ist jeweils eine schriftliche Arbeit zu fertigen; diese kann aus mehreren Teilaufgaben bestehen. <sup class="satznr">2</sup>Die Arbeitszeit beträgt jeweils 180 Minuten.</s></div><div class="absatz paratext"><s>(3) <sup class="satznr">1</sup>In den Prüfungsfächern Praxis der Gestaltung und Praxis der Ernährung ist jeweils eine praktische Prüfung abzulegen; diese kann aus mehreren Teilaufgaben bestehen. <sup class="satznr">2</sup>Die Arbeitszeit beträgt für das Prüfungsfach Praxis der Gestaltung 360 Minuten, für das Prüfungsfach Praxis der Ernährung 300 Minuten.</s></div>
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<div class="cont"><div class="paraheading"><div class="absatz paranr"><span style="color: #ff0000;">§ 29 wird aufgehoben.</span></div><div class="absatz paranr"></div><div class="absatz paranr">§ 30</div>
<div class="absatz paratitel">Fachliche Abschlussprüfung für die Fächerverbindungen Musik und Kommunikationstechnik, Sport und Kommunikationstechnik, Englisch und Kommunikationstechnik</div>
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; 1.<dd><div class="absatz paratext">Theorie der Kommunikationstechnik,</div>
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; 1.<dd><div class="absatz paratext">des Deutschen Rettungsschwimmabzeichens in Bronze,</div>
</dd>
 
; 2.<dd><div class="absatz paratext">eines Vereinspraktikums im Umfang von 25 Stunden,</div>
</dd>
 
; 3.<dd><div class="absatz paratext">mindestens ausreichender Leistungen im Jahresfortgang im Fach Sport und Gesundheit (einschließlich Sportförderunterricht) sowie im Fach Elementare Bewegungs- und Spielerziehung und</div>
</dd>
 
; 1.<dd><div class="absatz paratext">das Prüfungsfach Allgemeine Theorie des Sports und</div>
</dd>
 
; 1.<dd><div class="absatz paratext">Sportbiologie/-medizin und</div>
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; 1.<dd><div class="absatz paratext">Geräteturnen,</div>
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; 2.<dd><div class="absatz paratext">Leichtathletik und</div>
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<div class="absatz paratext">(6) Wurde gemäß Abs. 1 Satz 2 eine Zulassung zur Prüfung unter Vorbehalt erteilt, wird bei Bestehen der Prüfung ein Zeugnis erst erteilt, wenn die fehlende Zulassungsvoraussetzung vorliegt.</div>
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===Abschnitt II Pädagogisch-didaktische Abschlussprüfung===
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