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Aus Lehr- und Ausbildungsplan für Fachlehrkräfte

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FLSO

106 Byte hinzugefügt, 20:00, 14. Feb. 2019
Keine Zusammenfassung
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<div class="cont"> <div class="paraheading"><div class="absatz paranr">§ 16 Lehrerkonferenz</div>
<div class="clearer"></div>
</div>
<div class="absatz paratext">(2) Mitglieder der Lehrerkonferenz sind alle an der Abteilung tätigen Lehrkräfte.</div>
<div class="absatz paratext">(3) <sup class="satznr">1</sup>Die Lehrerkonferenz beschließt im Rahmen ihrer Aufgaben gemäß Art. 58 Abs. 3 und 4 BayEUG auch über</div>
<div class="absatz paratext"><span style="font-size: 0.939em;">1. die Auswahl wichtiger Lehrmittel,</span></div>
<div class="absatz paratext"><span style="font-size: 0.939em;">2. Veranstaltungen, die die gesamte Abteilung betreffen,</span></div>
<div class="absatz paratext"><span style="font-size: 0.939em;">3. die Hausordnung,</span></div>
<div class="absatz paratext"><span style="font-size: 0.939em;">4. die ihr vorbehaltenen Ordnungsmaßnahmen gegen Studierende,</span></div>
<div class="absatz paratext"><span style="font-size: 0.939em;">5. Widersprüche gegen Verwaltungsakte der Abteilung.</span></div>
 <sup class="satznr">2</sup>In den übrigen Angelegenheiten gefasste Beschlüsse sind Empfehlungen.
; 1.<dd><div class="absatz paratext">die Auswahl wichtiger Lehrmittel,</div>
</dd>
 
 
 
; 2.<dd><div class="absatz paratext">Veranstaltungen, die die gesamte Abteilung betreffen,</div>
</dd>
 
 
 
; 3.<dd><div class="absatz paratext">die Hausordnung,</div>
</dd>
 
 
 
; 4.<dd><div class="absatz paratext">die ihr vorbehaltenen Ordnungsmaßnahmen gegen Studierende,</div>
</dd>
 
 
 
; 5.<dd><div class="absatz paratext">Widersprüche gegen Verwaltungsakte der Abteilung.</div>
</dd>
 
<div class="absatz paratext"><sup class="satznr">2</sup>In den übrigen Angelegenheiten gefasste Beschlüsse sind Empfehlungen.</div>
<div class="absatz paratext">(4) <sup class="satznr">1</sup>Die Sitzungen der Lehrerkonferenz sind nicht öffentlich. <sup class="satznr">2</sup>Sie sind außerhalb der regelmäßigen Unterrichtszeit durchzuführen. <sup class="satznr">3</sup>Der Termin ist so festzulegen, dass auch nebenamtlich tätige und unterhälftig beschäftige Lehrkräfte möglichst teilnehmen können. <sup class="satznr">4</sup>Die Lehrerkonferenz kann beschließen, dass bei der Beratung einzelner Tagesordnungspunkte Studierendenvertreter oder andere Personen Gelegenheit zur Äußerung erhalten.</div>
<div class="absatz paratext">(5) <sup class="satznr">1</sup>Die Leitung der Abteilung beruft die Lehrerkonferenz bei Bedarf, mindestens jedoch zweimal im Studienjahr ein. <sup class="satznr">2</sup>Die Lehrerkonferenz muss innerhalb von 14 Tagen einberufen werden, wenn mindestens ein Viertel der Mitglieder, das Staatsministerium oder eine von diesem beauftragte Stelle unter Angabe der zu beratenden Gegenstände dies verlangt. <sup class="satznr">3</sup>Das vorsitzende Mitglied hat Ort, Zeit und Tagesordnung der Sitzung den Mitgliedern mindestens eine Woche vor Beginn schriftlich bekannt zu geben. <sup class="satznr">4</sup>Die schriftliche Bekanntgabe kann durch Aushang in der in der Abteilung des Staatsinstituts üblichen Weise erfolgen. <sup class="satznr">5</sup>In dringenden Fällen ist das vorsitzende Mitglied an die Fristen nicht gebunden.</div>