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Aus Lehr- und Ausbildungsplan für Fachlehrkräfte

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FLSO

112 Byte hinzugefügt, 18:44, 14. Feb. 2019
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<div class="absatz paratext">(4) <sup class="satznr">1</sup>Wer an der Ersatzprüfung wegen Erkrankung nicht teilnimmt, muss die Erkrankung durch ärztliches Zeugnis nachweisen. <sup class="satznr">2</sup>Das Staatsinstitut kann die Vorlage eines amtsärztlichen Zeugnisses verlangen.</div>
<div class="absatz paratext">(5) Wird ohne ausreichende Entschuldigung ein angekündigter Leistungsnachweis, ein Nachtermin oder eine Ersatzprüfung versäumt oder eine Leistung verweigert, so wird die Note 6 erteilt.</div>
<div class="absatz paratext"></div>
</div>
<div class="cont"><div class="paraheading"><div class="absatz paranr"></div><div class="absatz paranr">§ 12 Jahresfortgangsnoten, Jahreszeugnis, Vorrücken, Höchstausbildungsdauer</div>
<div class="clearer"><span style="font-size: 0.939em;">(1) </span><sup class="satznr">1</sup><span style="font-size: 0.939em;">Am Ende jeden Ausbildungsjahres<s>, vor Beginn der fachlichen Abschlussprüfung</s> und vor Beginn der pädagogisch-didaktischen Abschlussprüfung werden für alle Unterrichtsfächer, in denen nach § 10 Abs. 1 Leistungsnachweise zu erbringen sind, Jahresfortgangsnoten in pädagogischer Verantwortung festgesetzt. </span><sup class="satznr">2</sup><span style="font-size: 0.939em;">In den schulpraktischen Fächern werden dabei nur die <s>Lehrproben</s>  <span style="color: #ff0000;">schulpraktischen Leistungen </span>gewertet. </span><sup class="satznr">3</sup><span style="font-size: 0.939em;"> § 10 Abs. 4 Satz 2 gilt entsprechend.</span></div>
</div>
<div class="absatz paratext">(3) Die Erlaubnis zum Vorrücken in das nächste Ausbildungsjahr erhält, wer in <s>höchstens einem</s> <span style="color: #ff0000;">jedem </span>Pflicht- oder Wahlpflichtfach <span style="color: #ff0000;">mindestens </span>die Jahresfortgangsnote <s>„mangelhaft“</s> <span style="color: #ff0000;">ausreichend </span><s>und in keinem Pflicht- oder Wahlpflichtfach die Jahresfortgangsnote „ungenügend“</s> erhalten hat.</div>
<div class="absatz paratext">(4) <sup class="satznr">1</sup>Die Erlaubnis zum Vorrücken in die pädagogisch-didaktische Ausbildung erhält, wer</div>
 ; 1.<dd><div class="absatz paratext"><span style="font-size: 0.939em;">1. die erforderliche fachliche Abschlussprüfung bestanden hat,</divspan></dddiv>   ; 2.<dd><div class="absatz paratext"><span style="font-size: 0.939em;">2. bei allen Fächerverbindungen in den Fächern Deutsch und Pädagogik mindestens die Jahresfortgangsnote „ausreichend“ erzielt hat,</divspan></dddiv>   ; 3.<dd><div class="absatz paratext"><span style="font-size: 0.939em;">3. bei den Fächerverbindungen mit Kommunikationstechnik zusätzlich im Fach Informationstechnische Bildung mindestens die Jahresfortgangsnote „ausreichend“ erzielt hat und</divspan></dddiv>   ; 4.<dd><div class="absatz paratext"><span style="font-size: 0.939em;">4. den Nachweis der erfolgreichen Teilnahme an einem Ausbildungslehrgang für Erste Hilfe vorgelegt hat.</divspan></dddiv>
<div class="absatz paratext"><sup class="satznr">2</sup>Die genannten Jahresfortgangsnoten sind in das Zeugnis über den fachlichen Abschluss aufzunehmen.</div>