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Aus Lehr- und Ausbildungsplan für Fachlehrkräfte

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FLSO

81 Byte hinzugefügt, 18:25, 14. Feb. 2019
Keine Zusammenfassung
<div class="absatz paratext"><s>(3) <sup class="satznr">1</sup>In jedem Unterrichtsfach können außerdem Stegreifaufgaben in angemessener Anzahl gestellt werden. <sup class="satznr">2</sup>Stegreifaufgaben beziehen sich auf den unmittelbar vorausgegangenen Unterricht und auf Grundkenntnisse des Fachs. <sup class="satznr">3</sup>Sie werden nicht angekündigt. <sup class="satznr">4</sup>Haben Studierende den vorhergegangenen Unterricht versäumt, so entscheidet die Lehrkraft, ob den Studierenden die Bearbeitung zugemutet werden kann.</s></div>
<div class="absatz paratext"><s>(3a) § 24 Abs. 1 Sätze 1 und 2 gelten entsprechend.</s></div>
<div class="absatz paratext">(4) <sup class="satznr">1</sup>Die Leistungsnachweise sind so bald wie möglich zu bewerten und mit den Studierenden <span style="color: #ff0000;">vor dem darauf folgenden Leistungsnachweis </span>zu besprechen; die erreichte Note ist mitzuteilen. <sup class="satznr">2</sup>Die Bewertung erfolgt mit den Notenstufen gemäß Art. 52 Abs. 2 BayEUG; Zwischennoten sind nicht zulässig. <sup class="satznr">3</sup>Die Arbeiten sind bis zum Ende des folgenden Studienjahres am Staatsinstitut aufzubewahren; Werkarbeiten können früher zurückgegeben werden.</div>
</div>
<div class="cont"><div class="paraheading"><div class="absatz paranr">§ 11</div>