1.934
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Aus Lehr- und Ausbildungsplan für Fachlehrkräfte
FLSO
,→Keine Zusammenfassung
<div class="absatz paratext">(7) Das Staatsministerium oder die von ihm bestimmte Stelle kann andere fachliche Ausbildungen allgemein oder im Einzelfall als für die Aufnahme gleichwertig anerkennen.</div>
</div>
<div class="absatz paranr">§ 5 Bewerbung</div>
<div class="clearer"></div>
<div class="absatz paratext">(1) Anträge auf Aufnahme in eine Abteilung des Staatsinstituts sind innerhalb des vom Staatsministerium festgesetzten Zeitraums bei der zuständigen Abteilung einzureichen; Mehrfachbewerbungen für den gleichen Ausbildungsgang sind unzulässig.</div>
<div class="absatz paratext">(2) Der Bewerbung sind folgende Unterlagen beizufügen:</div>
<div class="absatz paratext"><span style="font-size: 0.939em;">1. Lebenslauf (tabellarisch),</span></div>
<div class="absatz paratext"><span style="font-size: 0.939em;">2. Nachweis der erforderlichen Schulbildung; wenn die erforderliche Schulbildung erst am Ende des laufenden Schuljahrs abgeschlossen wird, ist der Bewerbung zunächst das letzte Zwischen- oder ggf. Jahreszeugnis beizufügen,</span></div>
<div class="absatz paratext"><span style="font-size: 0.939em;">3. bei minderjährigen Bewerbern und Bewerberinnen die schriftliche Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten,</span></div>
<span style="font-size: 15.024px;">4. </span><span style="font-size: 0.939em;">ein amtliches Führungszeugnis, das nicht älter als sechs Monate ist, sofern nicht unmittelbar der Übergang aus einer Schule erfolgt,</span>
<span style="font-size: 15.024px; 1">5. <dd/span><div classspan style="absatz paratextfont-size: 0.939em;">Lebenslauf (tabellarisch)eine ärztliche Bescheinigung über die uneingeschränkte Sporttauglichkeit,wenn die Ausbildung im Fach Sport erfolgen soll; die Bescheinigung ist spätestens am Tag des Eignungstests vorzulegen.</div></ddspan>
<div class="absatz paratext">(3) <sup class="satznr">1</sup>Das Staatsinstitut kann im Einzelfall weitere Nachweise, insbesondere zur schulischen und beruflichen Vorbildung, fordern. <sup class="satznr">2</sup>Soweit zum Zeitpunkt der Bewerbung nicht alle Bewerbungsunterlagen vorgelegt werden können, sind sie unverzüglich, spätestens eine Woche nach Beginn der Sommerferien, nachzureichen; in besonders begründeten Fällen kann das Staatsinstitut Fristverlängerung gewähren.</div>
<div class="cont"><div class="paraheading"><div class="absatz paranr">§ 6</div>
<div class="absatz paratitel">Eignungstest</div>