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Leitlinien der Fachlehrerausbildung

28 Byte hinzugefügt, 14:59, 16. Mai 2018
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===Schulpädagogik===
Die Studierenden kennen den Erziehungs- und Bildungsauftrag, wie er im Grundgesetz für die <u>BRD</u>, in der Verfassung des Freistaates Bayern und im Bayerischen Gesetz über das Erziehungs- und Unterrichtswesen vorgegeben ist, das bayerische Schulsystem in seinem grundlegenden Aufbau sowie die grundlegenden Aufgaben und erforderliche Kompetenzen einer Lehrkraft. Sie verfügen über didaktische Grundbegriffe und stellen didaktische Modelle sowie Theorien und Konzepte des Unterrichts dar und erläutern diese.
Unter besonderer Berücksichtigung der genannten schulpädagogischen bzw. allgemeindidaktischen Theorien und Konzepte beobachten, analysieren und reflektieren die Studierenden Unterricht und verwenden diese Ergebnisse, um eigenen Unterricht zu planen bzw. weiterzuentwickeln. Sie erheben, bewerten und beurteilen Schülerleistungen im Unterricht und verwenden Feedback-Methoden.
Das Erziehen ist neben dem Unterrichten eine elementare Aufgabe von Lehrkräften.
Die Studierenden <u>erwerben </u> in der Auseinandersetzung mit wesentlichen Fragestellungen, Methoden und Theorien der Erziehungswissenschaft grundlegende Kenntnisse, Fähigkeiten und Einstellungen <u>erwerben </u> und werden dadurch auf die pädagogischen Anforderungen des Lehrberufes vorbereitet.
Dabei ist es besonders wichtig, den Studierenden die hohe Verantwortung erzieherischen Wirkens und die Tragweite pädagogischen Handelns bewusst zu machen, aber auch die Grenzen pädagogischen Wirkens aufzuzeigen.
Das Fach orientiert sich am Erziehungs- und Bildungsauftrag der Schule, wie er im Grundgesetz für die <u>BRD</u>, in der Verfassung des Freistaates Bayern und im Bayerischen Gesetz über das Erziehungs- und Unterrichtswesen vorgegeben ist.
===Psychologie===
Lehrplanmacher
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