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124 Byte hinzugefügt, 12:02, 2. Okt. 2019
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<div class="absatz paratext"><s>(7) In den Fächern Gymnastik/Tanz, Skilauf alpin und Grundformen des Eislaufs, Sportspiele (Basketball, Handball, Fußball, Volleyball) sowie im Wahlpflichtfach zählt die Jahresfortgangsnote gemäß § 12 Abs. 1 als Gesamtnote; Abs. 6 Satz 6 Halbsatz 2 gilt entsprechend für die Bildung der Jahresfortgangsnote.</s></div>
<div class="absatz paratext">(8) Wurde gemäß Abs. 2 Satz 2 eine Zulassung zur Prüfung unter Vorbehalt erteilt, wird bei Bestehen der Prüfung ein Zeugnis erst erteilt, wenn die fehlende Zulassungsvoraussetzung vorliegt.</div>
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==<span style="color: #ff0000;">§ 28b Fachliche Abschlussprüfung für die Fächerverbindung Gestaltung, Ernährung und Informationstechnik</span>==
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<div class="absatz paratext"><span style="color: #ff0000;">(2) <sup class="satznr">1</sup>In den Prüfungsfächern gem. § 28 b (1) werden jeweils theoretische und praktische Fachinhalte geprüft. <sup class="satznr">2</sup>Die Arbeitszeit beträgt jeweils 360 Minuten.</span></div>
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==§ 29 Fachliche Abschlussprüfung für die Fächerverbindung Ernährung und Gestaltung==
<div class="absatz paratext">(2) <sup class="satznr">1</sup>In den Prüfungsfächern  <span style="color: #ff0000;">gem. § 30 (1)</span> <s>Fachtheorie des Werkens, Fachtheorie Technisches Zeichnen, Theorie der Kommunikationstechnik und Kunstgeschichte/ Werkanalyse ist jeweils eine schriftliche Arbeit zu fertigen; diese kann aus mehreren Teilaufgaben bestehen.</s><span style="color: #ff0000;">werden jeweils theoretische und praktische Fachinhalte geprüft.</span> <sup class="satznr">2</sup>Die Arbeitszeit beträgt jeweils <s>180</s> <span style="color: #ff0000;">360</span> Minuten.</div>
<div class="absatz paratext"><s>(3) <sup class="satznr">1</sup>Im Fach Praxis der Kommunikationstechnik ist eine praktische Prüfung abzulegen; diese kann aus mehreren Teilaufgaben bestehen. <sup class="satznr">2</sup>Die Arbeitszeit beträgt 300 Minuten.</s></div>
<div class="absatz paratext"><div class="absatz paratext"></div><div class="absatz paratext"></div!-- PAGE BREAK -->==§  § 31 Fachliche Abschlussprüfung für die Fächerverbindungen Englisch und Sport, <sstyle="font-size: 22.536px;">Musik und Sport</s>==</div></div>
<div class="absatz paratext"><s>(1) <sup class="satznr">1</sup>Weitere Voraussetzung für die Zulassung zur Abschlussprüfung sind der Nachweis</s></div>
<div class="absatz paratext">1. des Deutschen Rettungsschwimmabzeichens in Bronze,</div>