1.934
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FlSO
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<div class="absatz paratext">(3) Sammelbestellungen sind nur zulässig, wenn besondere Gründe zur Erfüllung des Ausbildungsauftrags des Staatsinstituts sie erfordern.</div>
<div class="absatz paratext">(4) <sup class="satznr">1</sup>Der Aushang von Plakaten und die Verteilung sonstiger Druckschriften, die sich an die Studierenden wenden, können zugelassen werden, wenn sie auf Veranstaltungen hinweisen oder sich auf Gegenstände beziehen, die für Erziehung und Unterricht oder für die spätere berufliche Ausbildung und Tätigkeit von Bedeutung sind und keine kommerzielle oder politische Werbung enthalten. <sup class="satznr">2</sup>Die Entscheidung trifft die Leitung der Abteilung.</div>
<div class="absatz paratext"><br /div><div class="absatz paratext"><br /div><div class="absatz paratext"></div>
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