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FlSO

295 Byte hinzugefügt, 15:45, 5. Sep. 2019
§ 4 Aufnahmevoraussetzungen
<div class="absatz paratext">(3) Die Aufnahme in die Ausbildung für Englisch und Sport bzw. Englisch und <s>Kommunikationstechnik</s> <span style="color: #ff0000;">Informationstechnik </span>setzt zusätzlich den erfolgreichen Berufsabschluss als Staatlich geprüfter Fremdsprachenkorrespondent/ Staatlich geprüfte Fremdsprachenkorrespondentin mit Englisch als Erster Fremdsprache voraus.</div>
<div class="absatz paratext">(4) Die Aufnahme in die Ausbildung für Musik und <s>Kommunikationstechnik</s> <span style="color: #ff0000;">Informationstechnik </span>bzw. Musik und Sport setzt zusätzlich den erfolgreichen Berufsabschluss <s>als Staatlich geprüfter Leiter/Staatlich geprüfte Leiterin im Laienmusizieren, als Staatlich geprüfter Leiter/ Staatlich geprüfte Leiterin im Laienmusizieren/ Chorleiter/Chorleiterin oder als Staatlich geprüfter Kirchenmusiker/Staatlich geprüfte Kirchenmusikerin (C-Prüfung) </s> <span style="color: #ff0000;">als Staatlich geprüfte/r Ensembleleiter/in</span> <span style="color: #ff0000;">in den Fachbereichen Klassik, Musical, Kirchenmusik, bayerische Volksmusik oder Rock/Pop/Jazz bzw. den Bachelor of Music an den kirchlichen und staatlichen Hochschulen</span> voraus.</div>
<div class="absatz paratext">(5) Die Aufnahme in die Ausbildung für Sport und <s>Kommunikationstechnik</s> <span style="color: #ff0000;">Informationstechnik </span>ersetzt zusätzlich den erfolgreichen Berufsabschluss als Sportlehrer/Sportlehrerin im freien Beruf, <s>Diplom Sportlehrer/Diplom Sportlehrerin</s> oder <s>Diplom</s> Sportwissenschaftler/<s>Diplom</s> Sportwissenschaftlerin voraus.</div>
<div class="absatz paratext">(6) Die Aufnahme in den Ausbildungsgang für ein Erweiterungsfach setzt den erfolgreichen Abschluss der fachlichen und pädagogisch-didaktischen Ausbildung für eine Fächerverbindung voraus.</div>
<div class="paraheading"><div class="absatz paranr"></div>
</div>
 
====§ 5 Bewerbung====
<div class="absatz paratext">(1) Anträge auf Aufnahme in eine Abteilung des Staatsinstituts sind innerhalb des vom Staatsministerium festgesetzten Zeitraums bei der zuständigen Abteilung einzureichen; Mehrfachbewerbungen für den gleichen Ausbildungsgang sind unzulässig.</div>