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8 Byte hinzugefügt, 14:38, 5. Sep. 2019
§ 31 Fachliche Abschlussprüfung für die Fächerverbindungen Englisch und Sport, Musik und Sport
<div class="absatz paratext"><s>3. mindestens ausreichender Leistungen im Jahresfortgang im Fach Sport und Gesundheit (einschließlich Sportförderunterricht) sowie im Fach Elementare Bewegungs- und Spielerziehung und</s></div>
<div class="absatz paratext">4. die erfolgreiche Teilnahme an der Unterrichtsveranstaltung „<s>Trendsportarten</s> <span style="color: #ff0000;">Wintersport - Ski alpin</span>“.</div>
<div class="absatz paratext"><s><sup class="satznr">2</sup>Die Zulassung kann unter Vorbehalt erteilt werden, wenn Prüfungen oder Prüfungsteile bereits zu einem Zeitpunkt abgenommen werden, zu dem noch nicht alle Zulassungsvoraussetzungen erfüllt sein können.</s></div>
<div class="absatz paratext"><s>(2) <sup class="satznr">1</sup>Die Abschlussprüfung erstreckt sich auf</s></div>
<div class="absatz paratext"><s>1. das Prüfungsfach Allgemeine Theorie des Sports und</s></div>
<div class="absatz paratext"><s>(5) In den Fächern Gymnastik/Tanz, Skilauf alpin und Grundformen des Eislaufs, Sportspiele (Basketball, Handball, Fußball, Volleyball) sowie im Wahlpflichtfach zählt die Jahresfortgangsnote gemäß § 12 Abs. 1 als Gesamtnote; Abs. 4 Satz 6 Halbsatz 2 gilt entsprechend für die Bildung der Jahresfortgangsnote.</s></div>
<div class="absatz paratext"><s>(6) Wurde gemäß Abs. 1 Satz 2 eine Zulassung zur Prüfung unter Vorbehalt erteilt, wird bei Bestehen der Prüfung ein Zeugnis erst erteilt, wenn die fehlende Zulassungsvoraussetzung vorliegt.</s></div>
 
===='''Abschnitt II Pädagogisch-didaktische Abschlussprüfung'''====
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