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Lehr- und Ausbildungsplan für Fachlehrkräfte:Datenschutz

3.766 Byte entfernt, 19:02, 27. Mai 2019
Datenschutzhinweise im Internetauftritt staatlicher Schulen in Bayern (Stand: 8. April 2019)
Behördlicher Datenschutzbeauftragter des Staatsinstituts für die Ausbildung von Fachlehrern Ulrich Horner Tel 0921 5303940-0 E-Mail datenschutz@fachlehrer.de Datenschutzhinweise
Allgemeine Informationen
Internetinfos
Weitere Verarbeitungsinfos
UrheberrechtA) Allgemeine Informationen Name und Kontaktdaten des VerantwortlichenStaatsinstitut für die Ausbildung von Fachlehrern - Abt. VGeschwister-Scholl-Platz 395445 BayreuthTel 0921 5303940-0Fax 0921 5303940-1E-Mail (z.B. info@fachlehrer.de)Kontaktdaten des/der Datenschutzbeauftragten Behördlicher Datenschutzbeauftragter des Staatsinstituts für die Ausbildung von Fachlehrern Ulrich Horner95445 BayreuthTel 0921 5303940-0E-Mail (z.B. datenschutz@fachlehrer.de) Zwecke und Rechtsgrundlagen für die Verarbeitung Ihrer DatenWir verarbeiten personenbezogene Daten zur Erfüllung des Bildungs- und Erziehungsauftrags, den das Bayerische Gesetz über das Erziehungs- und Unterrichtswesen (BayEUG) den Schulen zu-weist.Die Rechtsgrundlage für die Verarbeitung Ihrer Daten ergibt sich, soweit im Folgenden nichts ande-res angegeben ist, aus Art. 85 des Bayerischen Erziehungs- und Unterrichtsgesetztes (BayEUG) in Verbindung mit Art. 6 Abs. 1 UAbs. 1 Buchstabe e der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO).Demnach ist es uns erlaubt, die zur Erfüllung der schulischen Aufgaben erforderlichen Daten zu verarbeiten. Empfänger von personenbezogenen DatenDer technische Betrieb unserer Datenverarbeitungssysteme erfolgt grundsätzlich durch ALL-INKL.COM - Neue Medien MünnichInhaber: René MünnichHauptstraße 68 | D-02742 FriedersdorfTelefon: +49 35872 353-10Telefax: +49 35872 353-30E-Mail:info@all-inkl.comUmsatzsteuer-ID: DE 212657916Steuernummer: 208/251/03091in unserem Auftrag. Für einzelne Verfahren setzen wir weitere Auftragsverarbeiter ein. Auf Anforderung werden Ihre Daten an die zuständigen Aufsichts- und Rechnungsprüfungsbehör-den zur Wahrnehmung der jeweiligen Kontrollrechte übermittelt.
HaftungDauer der Speicherung der personenbezogenen Daten Ihre Daten werden nur so lange gespeichert, wie dies unter Beachtung gesetzlicher Aufbewah-rungsfristen zur Aufgabenerfüllung erforderlich ist.
Ihre Rechte
Als Betroffener einer Datenverarbeitung haben Sie die folgenden Rechte:
- Sie haben das Recht auf Auskunft über die zu Ihrer Person gespeicherten Daten (Art. 15 DSGVO).
- Sollten unrichtige personenbezogene Daten verarbeitet werden, steht Ihnen ein Recht auf Berichtigung zu (Art. 16 DSGVO).
- Liegen die gesetzlichen Voraussetzungen vor, so können Sie die Löschung oder Ein-schränkung der Verarbeitung verlangen (Art. 17 und 18 DSGVO).
- Wenn Sie in die Datenverarbeitung eingewilligt haben oder ein Vertrag zur Datenverarbei-tung besteht und die Datenverarbeitung mithilfe automatisierter Verfahren durchgeführt wird, steht Ihnen gegebenenfalls ein Recht auf Datenübertragbarkeit zu (Art. 20 DSGVO).
- Falls Sie in die Verarbeitung eingewilligt haben und die Verarbeitung auf dieser Einwilligung beruht, können Sie die Einwilligung jederzeit für die Zukunft widerrufen. Die Rechtmäßigkeit der aufgrund der Einwilligung bis zum Widerruf erfolgten Datenverarbeitung wird durch die-sen nicht berührt.
Sie haben das Recht, aus Gründen, die sich aus Ihrer besonderen Situation ergeben, jederzeit ge-gen die Verarbeitung Ihrer Daten Widerspruch einzulegen, wenn die Verarbeitung auf Grundlage des Art. 6 Abs. 1 UAbs. 1 Buchst. e DSGVO erfolgt (Art. 21 Abs. 1 Satz 1 DSGVO).
Beschwerderecht bei der Aufsichtsbehörde
Unabhängig davon besteht ein Beschwerderecht beim Bayerischen Landesbeauftragten für den Datenschutz, den Sie unter folgenden Kontaktdaten erreichen:
Postanschrift: Postfach 22 12 19, 80502 München
Adresse: Wagmüllerstraße 18, 80538 München
Telefon: 089 212672-0
Telefax: 089 212672-50
E-Mail: poststelle@datenschutz-bayern.de
Internet: https://www.datenschutz-bayern.de/
Weitere Informationen
Für nähere Informationen zur Verarbeitung Ihrer Daten und zu Ihren Rechten können Sie uns unter den oben (zu Beginn von A) genannten Kontaktdaten erreichen.
Zwecke und Rechtsgrundlagen für die Verarbeitung Ihrer Daten Wir verarbeiten personenbezogene Daten zur Erfüllung des Bildungs- und Erziehungsauftrags, den das Bayerische Gesetz über das Erziehungs- und Unterrichtswesen (BayEUGB) den Schulen zuweist. Die Rechtsgrundlage für die Verarbeitung Ihrer Daten ergibt sich, soweit im Folgenden nichts ande-res angegeben ist, aus Art. 85 des Bayerischen Erziehungs- und Unterrichtsgesetztes (BayEUG) in Verbindung mit Art. 6 Abs. 1 UAbs. 1 Buchstabe e der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO). Demnach ist es uns erlaubt, die zur Erfüllung der schulischen Aufgaben erforderlichen Daten zu verarbeiten. Empfänger von personenbezogenen Daten Der technische Betrieb unserer Datenverarbeitungssysteme erfolgt grundsätzlich Informationen zum InternetauftrittTechnische UmsetzungUnser Webserver wird durch ALL-INKL.COM - Neue Medien Münnich Inhaber: René Münnich Hauptstraße 68 | D-02742 Friedersdorf Telefon: +49 35872 353-10 Telefax: +49 35872 353-30 E-Mail:info@all-inkl(Anschrift s.com Umsatzsteuer-ID: DE 212657916 Steuernummer: 208/251/03091in unserem Auftrago. Für einzelne Verfahren setzen wir weitere Auftragsverarbeiter ein) betrieben. Auf Anforderung werden Ihre Daten an die zuständigen Aufsichts- und Rechnungsprüfungsbehörden zur Wahrnehmung der jeweiligen Kontrollrechte übermittelt. Dauer der Speicherung der Die von Ihnen im Rahmen des Besuchs unseres Webauftritts übermittelten personenbezogenen Daten Ihre Daten werden nur so lange gespeichert, wie dies unter Beachtung gesetzlicher Aufbewahrungsfristen zur Aufgabenerfüllung erforderlich ist. Ihre Rechte Als Betroffener einer Datenverarbeitung haben Sie die folgenden Rechte: - Sie haben das Recht auf Auskunft über die zu Ihrer Person gespeicherten Daten (Art. 15 DSGVO). - Sollten unrichtige personenbezogene Daten verarbeitet werden, steht Ihnen ein Recht auf Berichtigung zu (Art. 16 DSGVO). - Liegen die gesetzlichen Voraussetzungen vor, so können Sie die Löschung oder Einschränkung der Verarbeitung verlangen (Art. 17 und 18 DSGVO). - Wenn Sie in die Datenverarbeitung eingewilligt haben oder ein Vertrag zur Datenverarbeitung besteht und die Datenverarbeitung mithilfe automatisierter Verfahren durchgeführt wird, steht Ihnen gegebenenfalls ein Recht auf Datenübertragbarkeit zu (Art. 20 DSGVO). - Falls Sie in die Verarbeitung eingewilligt haben und die Verarbeitung auf dieser Einwilligung beruht, können Sie die Einwilligung jederzeit für die Zukunft widerrufen. Die Rechtmäßigkeit der aufgrund der Einwilligung bis zum Widerruf erfolgten Datenverarbeitung wird daher durch diesen nicht berührt. Sie haben das Recht, aus Gründen, die sich aus Ihrer besonderen Situation ergeben, jederzeit gegen die Verarbeitung Ihrer Daten Widerspruch einzulegen, wenn die Verarbeitung auf Grundlage des Art. 6 Abs. 1 UAbs. 1 Buchst. e DSGVO erfolgt (Art. 21 Abs. 1 Satz 1 DSGVO). Beschwerderecht bei der Aufsichtsbehörde Unabhängig davon besteht ein Beschwerderecht beim Bayerischen Landesbeauftragten für den Datenschutz, den Sie unter folgenden Kontaktdaten erreichen: Postanschrift: Postfach 22 12 19, 80502 München Adresse: Wagmüllerstraße 18, 80538 München Telefon: 089 212672-0 Telefax: 089 212672-50 E-Mail: poststelle@datenschutz-bayern.de Internet: https://www.datenschutz-bayern.de/ Weitere Informationen Für nähere Informationen zur Verarbeitung Ihrer Daten und zu Ihren Rechten können Sie uns unter den oben (zu Beginn von A) genannten Kontaktdaten erreichenAuftragsverarbeiter in unserem Auftrag verarbeitet.
Technische Umsetzung Unser Webserver wird durch ALL-INKL.COM - Neue Medien Münnich (Anschrift s. o.) betrieben. Die von Ihnen im Rahmen des Besuchs unseres Webauftritts übermittelten personenbezogenen Daten werden daher durch diesen Auftragsverarbeiter in unserem Auftrag verarbeitet. Protokollierung Wenn Sie diese oder andere Internetseiten aufrufen, übermitteln Sie über Ihren Internetbrowser Daten an unseren Webserver. Die folgenden Daten werden während einer laufenden Verbindung zur Kommunikation zwischen Ihrem Internetbrowser und unserem Webserver aufgezeichnet: - Datum und Uhrzeit der Anforderung - Name der angeforderten Datei - Seite, von der aus die Datei angefordert wurde - Zugriffsstatus (Datei übertragen, Datei nicht gefunden, etc.) - verwendete Internetbrowser und verwendetes Betriebssystem - vollständige IP-Adresse des anfordernden Rechners - übertragene Datenmenge. Aus Gründen der technischen Sicherheit, insbesondere zur Abwehr von Angriffsversuchen auf unseren un-seren Webserver, werden diese Daten von uns gespeichert. Nach spätestens sieben Tagen werden die Daten durch Verkürzung der IP-Adresse auf Domain-Ebene anonymisiert, so dass es nicht mehr möglich ist, einen Bezug auf einzelne Nutzer herzustellen. Von dieser kurzen Speicherfrist ausgenommen sind Logfiles über Zugriffe, die für die weitere Verfolgung Ver-folgung von Angriffen und Störungen erforderlich sind. Aktive Komponenten Wir verwenden aktive Komponenten wie Javascript, Java-Applets oder Active-X-Controls. Diese Funktion kann durch die Einstellung Ihres Internetbrowsers von Ihnen abgeschaltet werden. Cookies Wir setzen und verwenden keine Cookies. Auswertung des Nutzungsverhaltens (Webtracking-Systeme; Reichweitenmessung) Wir führen eine Reichweitenmessung nur anhand statistischer Daten (also ohne Nutzung personenbezogener Daten) durch.
Zur Erfüllung schulischer Aufgaben (Art. 2 BayEUG) verarbeiten wir personenbezogene Daten über folgende Personengruppen: a) Daten von Schülerinnen und Schülern und Erziehungsberechtigten Bei den Daten von Schülerinnen und Schülern handelt es sich insbesondere um Name, Adressdaten, Staatsangehörigkeit, Religionszugehörigkeit (soweit für die Schulpraxis erforderlich), Migrationshintergrund (Geburtsland, Jahr des Zuzugs nach Deutschland, Muttersprache deutsch/nicht deutsch), Leistungsdaten, Daten zur schulischen und beruflichen Vorbildung sowie zur Berufsausbildung. Ggf. werden auch besondere pädagogische Fördermaßnahmen, z.B. Empfehlungen zur Schullaufbahn, Schulversäumnisse und Ordnungsmaßnahmen nach Art. 86 BayEUG gespeichert. Bei den Daten von den Erziehungsberechtigten handelt es sich insbesondere um Name und Adressdaten sowie Angaben zum Sorgerecht. Rechtsgrundlage Zentrale Rechtsgrundlage ist Art. 85 Abs. 1 BayEUG. Danach dürfen Schulen die zur Erfüllung der ihnen durch Rechtsvorschriften zugewiesenen Aufgaben erforderlichen Daten der Schülerinnen und Schüler und deren Erziehungsberechtigten verarbeiten. Die Datenverarbeitung im Rahmen der Herausgabe eines Jahresberichts für die Schülerinnen und Schüler und die Erziehungsberechtigten beruht auf Art. 85 Abs. 3 BayEUG, gegebenenfalls im Hinblick auf Fotos auf einer Einwilligung. Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von Name und Adressdaten der Erziehungsberechtigten sowie von Angaben zum Sorgerecht ist Art. 85 Abs. 1 Satz 3 BayEUG. Zwecke Die Datenverarbeitung an unserer Schule dient in diesem Rahmen insbesondere folgenden spezifischen Zwecken: Kommunikation mit Erziehungsberechtigten (Art. 2 Abs. 4 BayEUG), Dokumentation von Schüler- und Schülerleistungsdaten, Zeugniserstellung (Art. 52, 85a BayEUG und Bestimmungen der Schulordnungen und der Lehrerdienstordnung); Ermittlung des sonderpädagogischen Förderbedarfs (Art. 19 BayEUG); Einsatz Mobiler Sonderpädagogischer Dienste (Art. 21 BayEUG), Praktikumsverwaltung (Art. 50 Abs. 3 und 4 BayEUG); Überwachung der Schulpflicht (Art. 57 BayEUG); Mitgestaltung des schulischen Lebens (Art. 62 ff. BayEUG); Erziehungs- und Ordnungsmaßnahmen (Art. 86 BayEUG); Durchführung der Schulstatistik (Art. 113b BayEUG); Evaluation und Qualitätsentwicklung (Art. 113c BayEUG); Schulfinanzierung (Art. 4, 10, 19 Bayerisches Schulfinanzierungsgesetz - BaySchFG); Öffentlichkeitsarbeit. Auskunftspflicht gegenüber der Schule Eine Pflicht zur Auskunft durch Schülerinnen und Schüler beziehungsweise der Erziehungsberechtigten besteht nach Maßgabe von Art. 85 Abs. 1 Satz 3 und Satz 4 BayEUG. Empfänger An außerschulische Stellen übermitteln wir Daten unserer Schülerinnen und Schüler nur, soweit es zur Erfüllung unserer Aufgaben erforderlich oder anderweitig gesetzlich vorgesehen ist. Zu den Empfängern gehören insbesondere: - Erziehungsberechtigte, Schülerinnen und Schüler (Art. 85 Abs. 3 BayEUG) - die zuständigen Schulaufsichtsbehörden (Art. 113 BayEUG) - das zuständige Jugendamt (Art. 31 BayEUG) - die Träger des Sachaufwands (Art. 10, 19 BaySchFG) - die Träger des Aufwands der Schülerbeförderung (Art. 1 Abs. 1 und 5 Schulwegkostenfreiheitsgesetz - SchKFrG i.V.m. der Verordnung über die Schülerbeförderung) - das Landesamt für Statistik (Art. 113b Abs. 10 BayEUG) - die aufnehmende Schule im Falle eines Schulwechsels (Art. 85a Abs. 2 BayEUG, § 39 BaySchO) - das Einwohnermeldeamt (bei Abmeldung ausländischer Schüler vom Schulbesuch in Bayern, § 3 Mittelschulordnung - MSO) - die jeweils zuständige Handwerkskammer als Träger überbetrieblicher Unterweisungsmaßnahmen (Art. 85 Abs. 1 i.V.m. Art. 59 Abs. 3 BayEUG i.V.m. § 21 Berufsschulordnung - BSO) - die für die Berufsausbildung zuständigen Stellen (§ 37 Abs. 3 Satz 2 Berufsbildungsgesetz - BBiG) - die Kreisverwaltungsbehörden (Art. 118 BayEUG und Art. 119 BayEUG) - bei archivierungswürdigen Unterlagen nach Ablauf der Aufbewahrungsfrist ggf. das zuständige Archiv nach dem Bayerischen Archivgesetz (BayArchivG) - die zuständige Ausländerbehörde, wenn die Schule bei ausländischen Schulpflichtigen feststellt, dass sie nicht über hinreichende Deutschkenntnisse für einen erfolgreichen Schulbesuch verfügen (Art. 85 Abs. 2 BayEUG) - das zuständige Gesundheitsamt (§§ 33-36 Infektionsschutzgesetz - IfSG) Dauer der Speicherung Grundsatz: Daten von Schülerinnen und Schülern und Erziehungsberechtigten werden von uns nur so lange gespeichert, wie dies unter Beachtung gesetzlicher Aufbewahrungsfristen für die jeweilige Aufgabenerfüllung erforderlich ist. Daten in Schülerunterlagen: Für Daten, die in den Schülerunterlagen gespeichert sind, gelten gemäß § 40 der Bayerischen Schulordnung (BaySchO), grundsätzlich folgende Speicherfristen: 1. Schülerstammblatt; Abschlusszeugnisse oder sie ersetzende Zeugnisse in Abschrift; Zeugnisse, die schulische Berechtigungen verleihen, in Abschrift; Urkunden, die zum Führen eine Berufsbezeichnung berechtigen, in Abschrift 50 Jahre 2. Leistungsnachweise 2 Jahre 3. alle übrigen Daten 1 Jahr Die Löschfristen für die bei Nrn. 1 und 3 genannten Daten beginnen mit Ablauf des Schuljahres, in dem die Schülerin oder der Schüler die Schule verlässt, für die Leistungsnachweise mit Ablauf des Schuljahres, in dem sie angefertigt wurden. b) Daten von Lehrkräften Von Lehrkräften verarbeiten wir Name, Staatsangehörigkeit, Angaben zur Lehrbefähigung und zum Unterrichtseinsatz sowie ggf. weitere Personaldaten, soweit diese zur Abwicklung des Dienstverhältnisses an der Schule erforderlich sind (die Personalakte wird bei der Dienst- oder Beschäftigungsbehörde geführt). Rechtsgrundlage Zentrale Rechtsgrundlage ist Art. 85 Abs. 1 BayEUG. Danach dürfen Schulen die zur Erfüllung der ihnen durch Rechtsvorschriften zugewiesenen Aufgaben erforderlichen Daten der Lehrkräfte verarbeiten. Die Datenverarbeitung im Rahmen der Führung weiterer Personalakten (Nebenakten) ergibt sich aus Art. 104 Abs. 1 Bayerisches Beamtengesetz (BayBG). Danach darf eine Beschäftigungsbehörde, die nicht zugleich personalverwaltende Behörde ist, eine weitere Personalakte (Nebenakte) aus Unterlagen führen, die sich auch in der Grundakte oder Teilakten befinden, soweit deren Kenntnis für die Erledigung ihrer Aufgaben erforderlich ist. Zwecke Die Datenverarbeitung an unserer Schule dient in diesem Rahmen insbesondere der Durchführung organisatorischer, personeller und sozialer Maßnahmen, insbesondere zu Zwecken der Personalverwaltung oder Personalwirtschaft (vgl. insbesondere Art. 103 BayBG). Auskunftspflicht gegenüber der Schule Eine Pflicht zur Auskunft durch Lehrkräfte besteht nach Maßgabe von Art. 85 Abs. 1 Satz 3 und Satz 4 BayEUG. Empfänger An externe Stellen übermitteln wir Daten der Lehrkräfte nur, soweit es zur Erfüllung unserer Aufgaben erforderlich oder anderweitig gesetzlich vorgesehen ist. Zu den Empfängern gehören insbesondere: - Erziehungsberechtigte, Schülerinnen und Schüler (Art. 85 Abs. 1 und 3 BayEUG) - die zuständigen Schulaufsichtsbehörden (Art. 113 BayEUG) - die zuständigen personalverwaltenden Stellen (Art. 103 ff. BayBG) - das Landesamt für Finanzen (Art. 103 ff. BayBG) - das Landesamt für Statistik (Art. 113b Abs. 10 BayEUG) - die jeweils zuständige Handwerkskammer als Träger überbetrieblicher Unterweisungsmaßnahmen (Art. 85 Abs. 1 i.V.m. Art. 59 Abs. 3 BayEUG i.V.m. § 21 BSO) - die für die Berufsausbildung zuständigen Stellen (§ 37 Abs. 3 Satz 2 BBiG) - bei archivierungswürdigen Unterlagen nach Ablauf der Aufbewahrungsfrist ggf. das zuständige Archiv nach BayArchivG - das zuständige Gesundheitsamt (§§ 33-36 IfSG) Dauer der Speicherung Grundsatz: Daten von Lehrkräften werden von uns nur so lange gespeichert, wie dies unter Beachtung gesetzlicher Aufbewahrungsfristen für die jeweilige Aufgabenerfüllung erforderlich ist. Personaldaten: Die Speicherung, Löschung und Vernichtung Ihrer Personaldaten im Rahmen des Beschäftigungsverhältnisses richtet sich nach den Art. 103 ff. BayBG, insb. Art. 110 BayBG (im Falle der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer nach § 611a BGB sowie in entsprechender Anwendung nach den Art. 103 ff. BayBG, insb. Art. 110 BayBG). c) Daten des nicht unterrichtenden Personals Von nicht unterrichtendem Personal führen wir die Personaldaten, die zur Abwicklung des Dienstverhältnisses an der Schule erforderlich sind (die Personalakte wird von der Dienst- oder Beschäftigungsbehörde geführt). Rechtsgrundlage Zentrale Rechtsgrundlage ist Art. 85 Abs. 1 BayEUG. Danach dürfen Schulen die zur Erfüllung der ihnen durch Rechtsvorschriften zugewiesenen Aufgaben erforderlichen Daten des nicht unterrichtenden Personals verarbeiten. Die Datenverarbeitung im Rahmen der Führung weiterer Personalakten (Nebenakten) ergibt sich aus Art. 104 Abs. 1 BayBG. Danach darf eine Beschäftigungsbehörde, die nicht zugleich personalverwaltende Behörde ist, eine weitere Personalakte (Nebenakte) aus Unterlagen führen, die sich auch in der Grundakte oder Teilakten befinden, soweit deren Kenntnis für die Erledigung ihrer Aufgaben erforderlich ist (im Falle der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer nach § 611a Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) sowie in entsprechender Anwendung nach den Art. 103 ff. BayBG.). Zwecke Die Datenverarbeitung an unserer Schule dient in diesem Rahmen insbesondere der Durchführung organisatorischer, personeller und sozialer Maßnahmen, insbesondere zu Zwecken der Personalverwaltung oder Personalwirtschaft (vgl. insbesondere Art. 103 BayBG). Empfänger An externe Stellen übermitteln wir Daten des nicht unterrichtenden Personals nur, soweit es zur Erfüllung unserer Aufgaben erforderlich oder anderweitig gesetzlich vorgesehen ist. Zu den Empfängern gehören insbesondere: - Erziehungsberechtigte, Schülerinnen und Schüler (Art. 85 Abs. 1 BayEUG) - die zuständigen Schulaufsichtsbehörden (Art. 113 BayEUG) - die zuständigen personalverwaltenden Stellen (Art. 103 ff. BayBG) - das Landesamt für Finanzen (Art. 103 ff. BayBG) - das Landesamt für Statistik (Art. 113b Abs. 10 BayEUG) - die jeweils zuständige Handwerkskammer als Träger überbetrieblicher Unterweisungsmaßnahmen (Art. 85 Abs. 1 i.V.m. Art. 59 Abs. 3 BayEUG i.V.m. § 21 BSO), - die für die Berufsausbildung zuständigen Stellen (§ 37 Abs. 3 Satz 2 BBiG) - bei archivierungswürdigen Unterlagen nach Ablauf der Aufbewahrungsfrist ggf. das zuständige Archiv nach dem BayArchivG - das zuständige Gesundheitsamt (§§ 33-36 IfSG) Dauer der Speicherung Grundsatz: Daten des nicht unterrichtenden Personals werden von uns grundsätzlich nur so lange gespeichert, wie dies unter Beachtung gesetzlicher Aufbewahrungsfristen für die jeweilige Aufgabenerfüllung erforderlich ist. Personaldaten: Die Speicherung, Löschung und Vernichtung Ihrer Personaldaten im Rahmen des Beschäftigungsverhältnisses richtet sich nach den Art. 103 ff. BayBG, insb. Art. 110 BayBG (im Falle der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer nach § 611a BGB sowie in entsprechender Anwendung nach den Art. 103 ff. BayBG, insb. Art. 110 BayBG). Aktive KomponentenWir verwenden aktive Komponenten wie Javascript, Java-Applets oder Active-X-Controls. Diese Funktion kann durch die Einstellung Ihres Internetbrowsers von Ihnen abgeschaltet werden.
Urheberrecht bzglCookiesWir setzen und verwenden keine Cookies. Abbildungen, Grafiken und Texten Sämtliche Texte, Bilder, Grafiken und andere auf der Internetseite veröffentlichten Werke, deren Anordnung sowie die Internetseite selbst unterliegen dem Urheberrecht Auswertung des Staatsinstituts für die Ausbildung von Fachlehrern Bayreuth Nutzungsverhaltens (Webtracking-Systeme; Reichweiten- Abt. V, im weiteren IFL genannt, und sonstigen Gesetzen zum Schutz geistigen Eigentums. Jegliche messung) Wir führen eine Reichweitenmessung nur anhand statistischer Daten (also ohne Nutzung und Verwertung, insbesondere jede Vervielfältigung, Verbreitung, Speicherung, Übermittlung, Sendung, Wiedergabe und Weitergabe der Inhalte usw. bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Institutsperso-nenbezogener Daten) durch.
Herausgeber Staatsinstitut C) Informationen zu weiteren Verarbeitungen Zur Erfüllung schulischer Aufgaben (Art. 2 BayEUG) verarbeiten wir personenbezogene Daten über folgende Personengruppen:a) Daten von Schülerinnen und Schülern und ErziehungsberechtigtenBei den Daten von Schülerinnen und Schülern handelt es sich insbesondere um Name, Adressda-ten, Staatsangehörigkeit, Religionszugehörigkeit (soweit für die Ausbildung Schulpraxis erforderlich), Migrati-onshintergrund (Geburtsland, Jahr des Zuzugs nach Deutschland, Muttersprache deutsch/nicht deutsch), Leistungsdaten, Daten zur schulischen und beruflichen Vorbildung sowie zur Berufsaus-bildung. Ggf. werden auch besondere pädagogische Fördermaßnahmen, z.B. Empfehlungen zur Schullaufbahn, Schulversäumnisse und Ordnungsmaßnahmen nach Art. 86 BayEUG gespeichert. Bei den Daten von den Erziehungsberechtigten handelt es sich insbesondere um Name und Adressdaten sowie Angaben zum Sorgerecht.  RechtsgrundlageZentrale Rechtsgrundlage ist Art. 85 Abs. 1 BayEUG. Danach dürfen Schulen die zur Erfüllung der ihnen durch Rechtsvorschriften zugewiesenen Aufgaben erforderlichen Daten der Schülerinnen und Schüler und deren Erziehungsberechtigten verarbeiten.Die Datenverarbeitung im Rahmen der Herausgabe eines Jahresberichts für die Schülerinnen und Schüler und die Erziehungsberechtigten beruht auf Art. 85 Abs. 3 BayEUG, gegebenenfalls im Hin-blick auf Fotos auf einer Einwilligung.Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von Fachlehrern Name und Adressdaten der Erziehungsberechtigten so- Abtwie von Angaben zum Sorgerecht ist Art. 85 Abs. 1 Satz 3 BayEUG. V Geschwister ZweckeDie Datenverarbeitung an unserer Schule dient in diesem Rahmen insbesondere folgenden spezifi-schen Zwecken:Kommunikation mit Erziehungsberechtigten (Art. 2 Abs. 4 BayEUG), Dokumentation von Schüler- und Schülerleistungsdaten, Zeugniserstellung (Art. 52, 85a BayEUG und Bestimmungen der Schul-Schollordnungen und der Lehrerdienstordnung); Ermittlung des sonderpädagogischen Förderbedarfs (Art. 19 BayEUG); Einsatz Mobiler Sonderpädagogischer Dienste (Art. 21 BayEUG), Praktikumsverwal-Platz tung (Art. 50 Abs. 3 95445 Bayreuth Tel 0921 5303940und 4 BayEUG); Überwachung der Schulpflicht (Art. 57 BayEUG); Mitgestal-0 Fax 0921 5303940tung des schulischen Lebens (Art. 62 ff. BayEUG); Erziehungs-1 Eund Ordnungsmaßnahmen (Art. 86 BayEUG); Durchführung der Schulstatistik (Art. 113b BayEUG); Evaluation und Qualitätsentwick-Mail lung (zArt.B113c BayEUG); Schulfinanzierung (Art. info@fachlehrer4, 10, 19 Bayerisches Schulfinanzierungsgesetz - BaySchFG); Öffentlichkeitsarbeit.de)Vor Auskunftspflicht gegenüber der SchuleEine Pflicht zur Auskunft durch Schülerinnen und Schüler beziehungsweise der Erziehungsberech- tigten besteht nach Maßgabe von Art. 85 Abs. 1 Satz 3 und Satz 4 BayEUG.  Empfänger An außerschulische Stellen übermitteln wir Daten unserer Schülerinnen und Nachname des VertretungsberechtigtenSchüler nur, soweit es zur Erfüllung unserer Aufgaben erforderlich oder anderweitig gesetzlich vorgesehen ist. Zu den Empfängern gehören insbesondere: Herr Holger Edlich- Erziehungsberechtigte, Schülerinnen und Schüler (Art. 85 Abs. 3 BayEUG)-Wolfshöfer Verantwortlich für den Inhalt Herr Holger Edlichdie zuständigen Schulaufsichtsbehörden (Art. 113 BayEUG)-Wolfshöfer das zuständige Jugendamt (Anschrift siehe obenArt. 31 BayEUG)- die Träger des Sachaufwands (Art. Namentlich gekennzeichnete Internetseiten geben 10, 19 BaySchFG)- die Auffassungen Träger des Aufwands der Schülerbeförderung (Art. 1 Abs. 1 und Erkenntnisse 5 Schulwegkostenfrei-heitsgesetz - SchKFrG i.V.m. der genannten Personen wiederVerordnung über die Schülerbeförderung)- das Landesamt für Statistik (Art. 113b Abs. 10 BayEUG)- die aufnehmende Schule im Falle eines Schulwechsels (Art. 85a Abs. Nutzungsbedingungen Texte2 BayEUG, Bilder§ 39 BaySchO)- das Einwohnermeldeamt (bei Abmeldung ausländischer Schüler vom Schulbesuch in Bay-ern, Grafiken sowie § 3 Mittelschulordnung - MSO)- die jeweils zuständige Handwerkskammer als Träger überbetrieblicher Unterweisungsmaß-nahmen (Art. 85 Abs. 1 i.V.m. Art. 59 Abs. 3 BayEUG i.V.m. § 21 Berufsschulordnung - BSO) - die für die Berufsausbildung zuständigen Stellen (§ 37 Abs. 3 Satz 2 Berufsbildungsgesetz - BBiG)- die Gestaltung dieser Internetseiten können dem Urheberrecht unterliegenKreisverwaltungsbehörden (Art. 118 BayEUG und Art. 119 BayEUG)- bei archivierungswürdigen Unterlagen nach Ablauf der Aufbewahrungsfrist ggf. Nicht urheberrechtlich geschützt sind das zustän-dige Archiv nach § 5 des Urheberrechtsgesetzes dem Bayerischen Archivgesetz (UrhGBayArchivG) - Gesetzedie zuständige Ausländerbehörde, Verordnungenwenn die Schule bei ausländischen Schulpflichtigen fest-stellt, amtliche Erlasse dass sie nicht über hinreichende Deutschkenntnisse für einen erfolgreichen Schulbe-such verfügen (Art. 85 Abs. 2 BayEUG)- das zuständige Gesundheitsamt (§§ 33-36 Infektionsschutzgesetz - IfSG) Dauer der Speicherung Grundsatz:Daten von Schülerinnen und Bekanntmachungen sowie Entscheidungen und amtlich verfasste Leitsätze zu Entscheidungen Schülern und Erziehungsberechtigten werden von uns nur so lange gespeichert, wie dies unter Beachtung gesetzlicher Aufbewahrungsfristen für die jeweilige Aufga- andere amtliche Werkebenerfüllung erforderlich ist. Daten in Schülerunterlagen:Für Daten, die im amtlichen Interesse zur allgemeinen Kenntnisnahme veröf-fentlicht worden in den Schülerunterlagen gespeichert sind, mit gelten gemäß § 40 der EinschränkungBayerischen Schulordnung (BaySchO), grundsätzlich folgende Speicherfristen:  Betroffene Daten Aufbewahrungszeit/Löschungsfrist1. Schülerstammblatt; Abschlusszeugnisse oder sie ersetzende Zeugnisse in Abschrift; Zeugnisse, die schulische Berechtigungen verleihen, in Abschrift; Urkunden, dass die Bestimmungen über Änderungsverbot und Quellenangabe zum Führen eine Berufsbe-zeichnung berechtigen, in § 62 AbsAbschrift 50 Jahre2. Leistungsnachweise 2 Jahre3. alle übrigen Daten 1 Jahr Die Löschfristen für die bei Nrn. 1 bis und 3 genannten Daten beginnen mit Ablauf des Schuljahres, in dem die Schülerin oder der Schüler die Schule verlässt, für die Leistungsnachweise mit Ablauf des Schuljahres, in dem sie angefertigt wurden. b) Daten von LehrkräftenVon Lehrkräften verarbeiten wir Name, Staatsangehörigkeit, Angaben zur Lehrbefähigung und § 63 zum Unterrichtseinsatz sowie ggf. weitere Personaldaten, soweit diese zur Abwicklung des Dienstver-hältnisses an der Schule erforderlich sind (die Personalakte wird bei der Dienst- oder Beschäfti-gungsbehörde geführt).  RechtsgrundlageZentrale Rechtsgrundlage ist Art. 85 Abs. 1 und 2 UrhG entsprechend an-zuwenden sindBayEUG. Als Privatperson Danach dürfen Sie urheberrechtlich geschütztes Material zum privaten und sonstigen eiSchulen die zur Erfüllung der ihnen durch Rechtsvorschriften zugewiesenen Aufgaben erforderlichen Daten der Lehrkräfte verar-genen Gebrauch beiten.Die Datenverarbeitung im Rahmen des § 53 UrhG verwendender Führung weiterer Personalakten (Nebenakten) ergibt sich aus Art. 104 Abs. 1 Bayerisches Beamtengesetz (BayBG). Eine Vervielfältigung oder Verwendung urheberrechtlich geschützten Materials dieser Seiten oder Teilen davon Danach darf eine Beschäftigungsbehör-de, die nicht zugleich personalverwaltende Behörde ist, eine weitere Personalakte (Nebenakte) aus Unterlagen führen, die sich auch in anderen elektronischen der Grundakte oder gedruckten Publikationen und Teilakten befinden, soweit deren Veröffentlichung Kenntnis für die Erledigung ihrer Aufgaben erforderlich ist nur mit . ZweckeDie Datenverarbeitung an unserer Einwilligung gestattetSchule dient in diesem Rahmen insbesondere der Durchführung organisatorischer, personeller und sozialer Maßnahmen, insbesondere zu Zwecken der Personal-verwaltung oder Personalwirtschaft (vgl. insbesondere Art. Diese Einwilligung erteilen auf Anfrage die für den Inhalt Verantwortlichen103 BayBG). Der Nachdruck und die Auswertung  Auskunftspflicht gegenüber der SchuleEine Pflicht zur Auskunft durch Lehrkräfte besteht nach Maßgabe von Pressemitteilungen Art. 85 Abs. 1 Satz 3 und Reden sind mit Quellenangabe allgemein gestattetSatz 4 BayEUG.Weiterhin können Texte EmpfängerAn externe Stellen übermitteln wir Daten der Lehrkräfte nur, Bildersoweit es zur Erfüllung unserer Aufga-ben erforderlich oder anderweitig gesetzlich vorgesehen ist. Zu den Empfängern gehören insbesondere:- Erziehungsberechtigte, Grafiken Schülerinnen und Schüler (Art. 85 Abs. 1 und sonstige Dateien ganz oder teilweise dem Urheberrecht Dritter unterliegen3 BayEUG)- die zuständigen Schulaufsichtsbehörden (Art. 113 BayEUG)- die zuständigen personalverwaltenden Stellen (Art. 103 ff. BayBG)- das Landesamt für Finanzen (Art. 103 ff. Auch über BayBG)- das Bestehen möglicher Rechte Dritter geben Ihnen Landesamt für Statistik (Art. 113b Abs. 10 BayEUG)- die jeweils zuständige Handwerkskammer als Träger überbetrieblicher Unterweisungsmaß-nahmen (Art. 85 Abs. 1 i.V.m. Art. 59 Abs. 3 BayEUG i.V.m. § 21 BSO) - die für den Inhalt Verantwortlichen nähere Auskünftedie Berufsausbildung zuständigen Stellen (§ 37 Abs. 3 Satz 2 BBiG)- bei archivierungswürdigen Unterlagen nach Ablauf der Aufbewahrungsfrist ggf. Haftungsausschluss Alle auf dieser Internetseite bereitgestellten Informationen haben wir das zustän-dige Archiv nach bestem Wissen und GeBayArchivG - das zuständige Gesundheitsamt (§§ 33-36 IfSG) Dauer der SpeicherungGrundsatz: Daten von Lehrkräften werden von uns nur so lange gespeichert, wie dies unter Beachtung gesetz-wissen erarbeitet und geprüft. Eine Gewähr licher Aufbewahrungsfristen für die jederzeitige Aktualitätjeweilige Aufgabenerfüllung erforderlich ist.Personaldaten:Die Speicherung, RichtigkeitLöschung und Vernichtung Ihrer Personaldaten im Rahmen des Beschäftigungs-verhältnisses richtet sich nach den Art. 103 ff. BayBG, Vollständiginsb. Art. 110 BayBG (im Falle der Arbeit-keit nehmerinnen und Verfügbarkeit der bereit gestellten Informationen können wir allerdings nicht übernehmenArbeitnehmer nach § 611a BGB sowie in entsprechender Anwendung nach den Art. 103 ff. BayBG, insb. Art. 110 BayBG). Ein Vertragsverhältnis mit den Nutzern  c) Daten des Internetangebots kommt nicht zustande.Wir haften unterrichtenden PersonalsVon nicht für Schäden, die durch unterrichtendem Personal führen wir die Nutzung dieses Internetangebots entstehen. Dieser Haftungsausschluss gilt nichtPersonaldaten, soweit die Vorschriften zur Abwicklung des § 839 BGB (Haftung bei AmtspflichtverDienst-letzung) einschlägig verhältnisses an der Schule erforderlich sind. Für etwaige Schäden, (die beim Aufrufen oder Herunterladen Personalakte wird von Daten durch Schadsoftware oder der Installation Dienst- oder Nutzung von Software verursacht werden, überBeschäfti-nehmen wir keine Haftunggungsbehörde geführt).  RechtsgrundlageZentrale Rechtsgrundlage ist Art. 85 Abs. 1 BayEUG.Falls im Einzelfall erforderlich: Der Haftungsausschluss gilt Danach dürfen Schulen die zur Erfüllung der ihnen durch Rechtsvorschriften zugewiesenen Aufgaben erforderlichen Daten des nicht für Informationen, die in den Anunterrich-wendungsbereich tenden Personals verarbeiten.Die Datenverarbeitung im Rahmen der Europäischen Dienstleistungsrichtlinie Führung weiterer Personalakten (Richtlinie 2006/123/EG – DLRLNebenakten) fallenergibt sich aus Art. 104 Abs. 1 BayBG. Für diese Informationen wird Danach darf eine Beschäftigungsbehörde, die Richtigkeit und Aktualität gewährleistet. Links Von unseren eigenen Inhalten sind Querverweise nicht zugleich personal-verwaltende Behörde ist, eine weitere Personalakte („Links“Nebenakte) auf aus Unterlagen führen, die sich auch in der Grundakte oder Teilakten befinden, soweit deren Kenntnis für die Webseiten anderer Anbieter zu unterscheiden. Durch diese Links ermöglichen wir lediglich den Zugang zur Nutzung fremder InhalErledigung ihrer Auf-te gaben erforderlich ist (im Falle der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer nach § 8 Telemediengesetz611a Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) sowie in entsprechender Anwendung nach den Art. 103 ff. BayBG.). Bei  ZweckeDie Datenverarbeitung an unserer Schule dient in diesem Rahmen insbesondere der Durchführung organisatorischer, personeller und sozialer Maßnahmen, insbesondere zu Zwecken der erstmaligen Verknüpfung mit diesen Internetangeboten haPersonal-ben verwaltung oder Personalwirtschaft (vgl. insbesondere Art. 103 BayBG). EmpfängerAn externe Stellen übermitteln wir diese fremden Inhalte daraufhin überprüftDaten des nicht unterrichtenden Personals nur, ob durch sie eine mögliche zivilrechtliche soweit es zur Erfüllung unserer Aufgaben erforderlich oder strafrechtliche Verantwortlichkeit ausgelöst wirdanderweitig gesetzlich vorgesehen ist. Wir können diese fremden Inhalte aber nicht stänZu den Empfängern gehören insbesondere: -dig auf Veränderungen überprüfen Erziehungsberechtigte, Schülerinnen und daher auch keine Verantwortung dafür übernehmenSchüler (Art. 85 Abs. 1 BayEUG)- die zuständigen Schulaufsichtsbehörden (Art. 113 BayEUG)- die zuständigen personalverwaltenden Stellen (Art. 103 ff. BayBG)- das Landesamt für Finanzen (Art. 103 ff. BayBG)- das Landesamt für Statistik (Art. 113b Abs. 10 BayEUG)- die jeweils zuständige Handwerkskammer als Träger überbetrieblicher Unterweisungsmaß-nahmen (Art. 85 Abs. 1 i.V.m. Art. 59 Abs. 3 BayEUG i.V.m. Für illegale§ 21 BSO), fehlerhafte oder unvollständige Inhalte und insbesondere - die für Schäden, die aus Berufsausbildung zuständigen Stellen (§ 37 Abs. 3 Satz 2 BBiG)- bei archivierungswürdigen Unterlagen nach Ablauf der Aufbewahrungsfrist ggf. das zustän-dige Archiv nach dem BayArchivG - das zuständige Gesundheitsamt (§§ 33-36 IfSG) Dauer der Nutzung oder Nichtnutzung SpeicherungGrundsatz: Daten des nicht unterrichtenden Personals werden von Informationen Dritter entstehenuns grundsätzlich nur so lange gespeichert, haftet allein der wie dies unter Beachtung gesetzlicher Aufbewahrungsfristen für die jeweilige Anbieter Aufga-benerfüllung erforderlich ist.Personaldaten:Die Speicherung, Löschung und Vernichtung Ihrer Personaldaten im Rahmen des Beschäftigungs-verhältnisses richtet sich nach den Art. 103 ff. BayBG, insb. Art. 110 BayBG (im Falle der SeiteArbeit-nehmerinnen und Arbeitnehmer nach § 611a BGB sowie in entsprechender Anwendung nach den Art. 103 ff. BayBG, insb. Art. 110 BayBG).
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