1.934
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FlSO
,keine Bearbeitungszusammenfassung
__HIDETITLE__
<div class="cont">'''aktualisierte Studienordnung für das Staatsinstitut für die Ausbildung von Fachlehrern (FlSO)'''<br /><div class="einleitungsformel"></div>
</div>
<div class="cont">
<div class="absatz paratext">(12) <sup class="satznr">1</sup>Zur Beratung der Lehrerkonferenz in Fachfragen können für die einzelnen Ausbildungsgänge Teilkonferenzen einberufen werden. <sup class="satznr">2</sup>Den Vorsitz in der Teilkonferenz führt die Leitung der Abteilung oder eine von ihr beauftragte Lehrkraft. <sup class="satznr">3</sup>Für die Teilkonferenzen gelten die Vorschriften über die Lehrerkonferenz im Übrigen entsprechend.</div>
<div class="absatz paratext">(13) Die Leitung der Abteilung vollzieht die Beschlüsse der Lehrerkonferenz entsprechend Art. 58 Abs. 5 BayEUG.</div>
===='''Abschnitt V Veranstaltungen und Tätigkeiten Dritter (vgl. Art. 84 und 85 BayEUG)'''====
<div class="cont"><div class="paraheading">