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§ 30 Fachliche Abschlussprüfung für die Fächerverbindungen Musik und Kommunikationstechnik, Sport und Kommunikationstechnik, Englisch und Kommunikationstechnik
<div class="absatz paratext"><s>(3) <sup class="satznr">1</sup>In den Prüfungsfächern Praxis der Gestaltung und Praxis der Ernährung ist jeweils eine praktische Prüfung abzulegen; diese kann aus mehreren Teilaufgaben bestehen. <sup class="satznr">2</sup>Die Arbeitszeit beträgt für das Prüfungsfach Praxis der Gestaltung 360 Minuten, für das Prüfungsfach Praxis der Ernährung 300 Minuten.</s></div>
====§ 30 Fachliche Abschlussprüfung für die Fächerverbindungen Musik und <s>Kommunikationstechnik</s> Informationstechnik, Sport und <s>Kommunikationstechnik</s> Informationstechnik, Englisch und <s>Kommunikationstechnik</s> Informationstechnik====</div><div class="absatz paratext"><s>(1) Die Abschlussprüfung erstreckt sich auf folgende Prüfungsfächer:</s></div><div class="absatz paratext">1. <s>1. Theorie der Kommunikationstechnik,</s>Informationstechnik,</div>
<div class="absatz paratext"><s>2. Praxis der Kommunikationstechnik.</s></div>
<div class="absatz paratext"><s>(2) <sup class="satznr">1</sup>Im Fach In den Prüfungsfächern  <span style="color: #ff0000;">gem. § 30 (1)</span> <s>Fachtheorie des Werkens, Fachtheorie Technisches Zeichnen, Theorie der Kommunikationstechnik und Kunstgeschichte/ Werkanalyse ist jeweils eine schriftliche Arbeit zu fertigen; diese kann aus mehreren Teilaufgaben bestehen. </s><span style="color: #ff0000;">werden jeweils theoretische und praktische Fachinhalte geprüft.</span> <sup class="satznr">2</sup>Die Arbeitszeit beträgt jeweils <s>180 Minuten.</s><span style="color: #ff0000;">540</span> Minuten.</div>
<div class="absatz paratext"><s>(3) <sup class="satznr">1</sup>Im Fach Praxis der Kommunikationstechnik ist eine praktische Prüfung abzulegen; diese kann aus mehreren Teilaufgaben bestehen. <sup class="satznr">2</sup>Die Arbeitszeit beträgt 300 Minuten.</s></div>
</div><div class="cont"><div class="paraheading"><div class="absatz paranr"><span style="color: #ff0000;">§ 30 wird aufgehoben.</span></div><div class="absatz paranr"></div></div></div></div></div>
====§ 31 Fachliche Abschlussprüfung für die Fächerverbindungen Englisch und Sport, Musik und Sport====
<div class="absatz paratext"><s>(1) <sup class="satznr">1</sup>Weitere Voraussetzung für die Zulassung zur Abschlussprüfung sind der Nachweis</s></div>