Änderungen

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183 Byte entfernt, 13:33, 22. Mai 2019
§ 19 Prüfungszeitpunkt und Prüfungsort
===='''a) Allgemeines'''====
====§ 19 Prüfungszeitpunkt und Prüfungsort====
<div class="absatz paratext"><sup class="satznr">1</sup><s>Die fachliche Abschlussprüfung wird am Ende der fachlichen Ausbildung abgelegt; in der Fächerverbindung Ernährung und Gestaltung wird sie in der zweiten Hälfte des zweiten Ausbildungsjahrs abgelegt. <sup class="satznr">2</sup>Das Staatsministerium kann die Termine der Prüfung näher bestimmen. <sup class="satznr">3</sup>Die fachliche Abschlussprüfung wird an der Abteilung abgelegt, an der die fachliche Ausbildung durchlaufen wurde. <sup class="satznr">4</sup>Einer gesonderten Meldung bzw. Zulassung bedarf es nicht. <sup class="satznr">5</sup>Die Jahresfortgangsnoten werden in eine Prüfungsliste eingetragen und den Studierenden spätestens vor Beginn der Prüfung bekannt gegeben.</s></div><div class="absatz paratext"><span style="color: #ff0000;">§ 19 wird  aufgehoben.</span></div><div class="absatz paratext"></div><div class="cont"><div class="paraheading">
====§ 20 Prüfungsausschuss für die fachliche Abschlussprüfung, Prüfungskommissionen====
</div>