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§ 5 Bewerbung
====§ 5 Bewerbung====
<div class="absatz paratext">(1) Anträge auf Aufnahme in eine Abteilung des Staatsinstituts sind innerhalb des vom Staatsministerium festgesetzten Zeitraums bei der zuständigen Abteilung einzureichen; Mehrfachbewerbungen für den gleichen Ausbildungsgang sind unzulässig.</div>
<div class="absatz paratext">(2) Der Bewerbung sind folgende Unterlagen beizufügen:<br />1. Lebenslauf  #  Lebenslauf (tabellarisch),<br />2. Nachweis #  Nachweis der erforderlichen Schulbildung; wenn die erforderliche Schulbildung erst am Ende des laufenden Schuljahrs abgeschlossen wird, ist der Bewerbung zunächst das letzte Zwischen- oder ggf. Jahreszeugnis beizufügen,<br />3. # bei minderjährigen Bewerbern und Bewerberinnen die schriftliche Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten,<br />4. # ein amtliches Führungszeugnis, das nicht älter als sechs Monate ist, sofern nicht unmittelbar der Übergang aus einer Schule erfolgt,<br />5. # eine ärztliche Bescheinigung über die uneingeschränkte Sporttauglichkeit, wenn die Ausbildung im Fach Sport erfolgen soll; die Bescheinigung ist spätestens am Tag des Eignungstests vorzulegen.<br /># <span style="color: #ff0000;">6. ein Nachweis der erfolgreichen Teilnahme an einem Ausbildungslehrgang für Erste Hilfe.<br /></span> (3) <sup class="satznr">1</sup>Das Staatsinstitut kann im Einzelfall weitere Nachweise, insbesondere zur schulischen und beruflichen Vorbildung, fordern. <sup class="satznr">2</sup>Soweit zum Zeitpunkt der Bewerbung nicht alle Bewerbungsunterlagen vorgelegt werden können, sind sie unverzüglich, spätestens eine Woche nach Beginn der Sommerferien, nachzureichen; in besonders begründeten Fällen kann das Staatsinstitut Fristverlängerung gewähren.</div>