1.934
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FlSO
,→Abschnitt III Rechte und Pflichten der Studierenden
===Abschnitt III Rechte und Pflichten der Studierenden===
====§ 13 Teilnahme am Unterricht, sonstige Pflichten====
<div class="clearer"></div>
<div class="absatz paratext">(4) Die Studierendenvertretung kann eine Verbindungslehrkraft wählen.</div>
</div>
=== ===
===Abschnitt IV Leitung der Abteilung, Lehrerkonferenz===