1.934
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<div class="absatz paratext">(2) Am Ende jeden Ausbildungsjahres wird jeweils ein Jahreszeugnis mit den Jahresfortgangsnoten erteilt; dies gilt nicht für Ausbildungsjahre, die mit einer Abschlussprüfung enden.</div>
<div class="absatz paratext">(3) Die Erlaubnis zum Vorrücken in das nächste Ausbildungsjahr erhält, wer in <s>höchstens einem </s> <span style="color: #ff0000;">jedem </span>Pflicht- oder Wahlpflichtfach die Jahresfortgangsnote <s>„mangelhaft“ </s> <span style="color: #ff0000;">ausreichend </span><s>und in keinem Pflicht- oder Wahlpflichtfach die Jahresfortgangsnote „ungenügend“ </s> erhalten hat.</div>
<div class="absatz paratext">(4) <sup class="satznr">1</sup>Die Erlaubnis zum Vorrücken in die pädagogisch-didaktische Ausbildung erhält, wer</div>