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FLSO
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<div class="absatz paratext">(8) Die Aufnahme in einen Ausbildungsgang für ein Erweiterungsfach setzt in der Regel nur den Nachweis der jeweiligen fachlichen Eignung voraus.</div>
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<div class="cont"><div class="paraheading"><div class="absatz paranr">§ 7</div><div class="absatz paratitelparanr">§ 7 Aufnahme</div>
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