Leitlinien der Fachlehrerausbildung

Version vom 16. Mai 2018, 15:35 Uhr von Ernst Kröner (Diskussion | Beiträge) (Keine Zusammenfassung)

Inhaltsverzeichnis

Erziehungswissenschaftliche Leitlinien in der Ausbildung

Schulpädagogik, Pädagogik und Psychologie bilden den Kanon grundlegender Berufswissenschaften in der Ausbildung von Lehrkräften.

In diesen Fächern werden elementare erziehungswissenschaftliche Fragen gestellt und praxisrelevantes Grundlagenwissen vermittelt. Mit diesem Wissen werden schulpraktische Erfahrungen analysiert und reflektiert, um Lösungsansätze für erziehungswissenschaftliche Aufgaben und Probleme zu finden.



Schulpädagogik

Die Studierenden kennen den Erziehungs- und Bildungsauftrag, wie er im Grundgesetz für die BRD, in der Verfassung des Freistaates Bayern und im Bayerischen Gesetz über das Erziehungs- und Unterrichtswesen vorgegeben ist, das bayerische Schulsystem in seinem grundlegenden Aufbau sowie die grundlegenden Aufgaben und erforderliche Kompetenzen einer Lehrkraft. Sie verfügen über didaktische Grundbegriffe und stellen didaktische Modelle sowie Theorien und Konzepte des Unterrichts dar und erläutern diese.

Unter besonderer Berücksichtigung der genannten schulpädagogischen bzw. allgemeindidaktischen Theorien und Konzepte beobachten, analysieren und reflektieren die Studierenden Unterricht und verwenden diese Ergebnisse, um eigenen Unterricht zu planen bzw. weiterzuentwickeln. Sie erheben, bewerten und beurteilen Schülerleistungen im Unterricht und verwenden Feedback-Methoden.

Die Studierenden reflektieren die eigene, wertorientierte pädagogische Haltung und entwickeln diese weiter. Sie beobachten, analysieren und reflektieren erzieherisch herausfordernde Situationen im Unterricht und entwickeln Handlungsoptionen (Intervention) bzw. berücksichtigen Möglichkeiten der Förderung von Selbst- und Sozialkompetenz in der Planung von Unterricht (Prävention). Dabei nutzen die Studierenden Möglichkeiten der kollegialen Beratung und kooperieren mit Studierenden bei der Bewältigung von Aufgaben in Unterricht und Erziehung.

Pädagogik

Das Erziehen ist neben dem Unterrichten eine elementare Aufgabe von Lehrkräften.

Die Studierenden erwerben in der Auseinandersetzung mit wesentlichen Fragestellungen, Methoden und Theorien der Erziehungswissenschaft grundlegende Kenntnisse, Fähigkeiten und Einstellungen erwerben und werden dadurch auf die pädagogischen Anforderungen des Lehrberufes vorbereitet.

Dabei ist es besonders wichtig, den Studierenden die hohe Verantwortung erzieherischen Wirkens und die Tragweite pädagogischen Handelns bewusst zu machen, aber auch die Grenzen pädagogischen Wirkens aufzuzeigen.

Das Fach orientiert sich am Erziehungs- und Bildungsauftrag der Schule, wie er im Grundgesetz für die BRD, in der Verfassung des Freistaates Bayern und im Bayerischen Gesetz über das Erziehungs- und Unterrichtswesen vorgegeben ist.

Psychologie

Die Schulzeit der Schülerinnen und Schüler ist geprägt durch eine Reihe entwicklungsbedingter Veränderungen im kognitiven, sozialen, körperlichen, emotionalen und motivationalen Bereich.

Diese erfahren die Studiernden auf Basis aktueller wissenschaftlicher psychologischer Erkenntnisse und nutzen diese für eine zielgerichtete Planung, Organisation und Reflexion von Lehr- und Lernprozessen in dafür geeigneten Lernumgebungen.

Die Studierenden erkennen Prozesse und Problembereiche sozialer Interaktion und Kommunikation im Kontext von Unterricht und Erziehung und treffen schlussfolgernd begründend Konsequenzen.

Didaktische Leitlinien der Ausbildung

Die Ausbildung bereitet die Studierende auf spezifischen Aufgabengebieten einer Fachlehrkraft vor. Wesentliche Anforderung wird dabei im unterrichtliche Feld mit den Bereichen Planung, Organisation, Durchführung und Gestaltung sowie Reflexion von Unterricht liegen. 

Die Studierenden können daraus folgernd erlernte Fachinhalte sachadäquat strukturieren und adressatengerecht reduzieren. So verorten sie Unterrichtsinhalte in den Lehrplänen der Schularten und können dort benannte Zusammenhänge durch ihren eigenen Unterricht klären.
Dabei stehen den Studierenden reflektierte Methoden zur Verfügung, Lernprozesse von Schülern zu planen und diese unterrichtlich zu begleiten. Analoge und digitale Medien werden sachangemessen genutzt, um Lerninhalte im Unterricht am Staatsinstitut und eigenen Unterricht zu veranschaulichen. Die Studierenden erkennen Lernfortschritte und können schüleradäquate Aufgabenstellungen entwickeln. Zielgerichtet und situationsangemessen geben sie Feedback in Lernsituationen.
Zielvorstellungen bezüglich der sachlichen Reduzierung von Unterrichtsinhalten, methodischer Vorgehensweise und des möglichen Lernzugewinn können erkannt, benannt und in eigenen Unterrichtsvorbereitungen formuliert werden. Dabei nimmt die jeweilig zu erreichende Kompetenz eine zentrale Rolle ein.

So ist es notwendig, um unterrichtliche Kompetenzen zu erreichen, den schulpraktischen Bezug zu gewährleisten. Ebenso gilt es eng mit den Erziehungswissenschaften und anderen Fächern zu kooperieren.

Medienpädagogische Leitlinien der Ausbildung (Maurer, Müller-Klug, Pfeil)

Die Studierenden betrachten die Entwicklung der Medien im historischen Verlauf und können den Leitmedienwechsel hin zur Digitalisierung angemessen einordnen, bewerten und im Unterricht aufgreifen. Die eigene Mediensozialisation sowie die der Schüler zu reflektieren, ist zentraler Baustein medienpädagogischer Arbeit. Medien werden hinsichtlich ihrer Nutzung und deren individueller Bedeutungen und Wirkungen analysiert und beurteilt. Darauf aufbauend lernen die Studierenden medienpädagogische Konzepte kennen, die den möglichen Gefahren der Mediennutzung durch differenzierte Maßnahmen der Prävention und Intervention begegnen. Das Konzept der Medienkompetenz (Medienkunde, Mediennutzung, Medienkritik, Mediengestaltung) ist den Studierenden vertraut und wird von ihnen als Kompetenzziel angestrebt und im unterrichtlichen Handeln berücksichtigt.

Die Studierenden kennen, analysieren, beurteilen und berücksichtigen relevante rechtliche Aspekte bei der Erstellung und dem Einsatz von Unterrichtsmedien und freien Lernmedien. Die Berücksichtigung von Persönlichkeitsrechten, Jugendmedienschutz, Urheberrecht, Datenschutz und Datenrecht ist für ihr berufliches und privates Handeln eine wichtige Grundlage und bestimmt die Planung von Lehr- und Lernprozessen entscheidend mit. Medienethische Fragestellungen werden vor dem Hintergrund gesellschaftlicher Werte, Normen und Entwicklungen erörtert.

Die Digitalisierung stellt die Studierenden vor die Herausforderung, große Daten- und Informationsmengen erfassen, einordnen und filtern zu müssen. Die Fähigkeit, auf Basis eines grundlegenden Orientierungswissens, Quellen kritisch einschätzen und hinterfragen zu können, gehört zu den Kernkompetenzen einer Fachlehrkraft. 

Die Studierenden reflektieren die Leistungsfähigkeit und den möglichen Mehrwert digitaler Lerntechnologien. Sie verwenden die entsprechenden Werkzeuge gemäß der unterrichtlichen Erfordernisse und berücksichtigen dabei die Vernetzung pädagogischer, technologischer und inhaltlicher Dimensionen von Unterricht.

Kompetenzmodell der Ausbildung