Konzeption
Inhaltsverzeichnis
Vorwort
Die Ausbildung am Staatsinstitut ist, da sie die einzelnen Ausbildungsstätten und deren Anforderungen differenzieren, harmonisieren und qualifizieren muss, gekennzeichnet durch
- Flexibilisierung
Die Stundenzahl der einzlenen Fachbereiche laut Stundentafel ist verbindlich. Eine jahrgangsstufenbezogene Fixierung wird zugunsten einer flexiblen Stundenverteilung in Verantwortung der jeweiligen Abteilungen realisiert. - Modularisierung
Inhalte sind curricular, fundiert, systematisch und sach- wie fachlogisch verzahnt. um die verbindlichen Module des Fachlehrplanes in einen sinnvollen Kontext zu setzen. - Profilbildung
Die einzelnen Abteilungen gestalten so in gegenseitiger Abspache jeweils ein eigenes Profil.
Präambel
Am Staatsinstitut für die Ausbildung von Fachlehrern erhalten die Studierenden an den jeweiligen Abteilungen die fachliche und pädagogische Ausbildung, um an allgemeinbildenden Schulen zu unterrichten.
Die kompetenzorientierte Ausbildung folgt einem umfassenden Bildungsbegriff, der sich unter anderem den Konzepten und Ideen der ästhetischen, der kulturellen, der technischen, der digitalen Bildung und der Medienbildung unter Einbeziehung aktueller und zukünftiger Herausforderungen verpflichtet sieht.
Zukünftige Lehrkräfte an bayerischen Schulen werden so befähigt zukünftige Aufgaben als fachlich wie pädagogisch fundierte und innovative Lehrkräfte im Rahmen unseres verfassungsgemäßen, demokratischen Auftrags zu erfüllen.
Die einzelnen Ausbildungsstätten orientieren sich dabei an den jeweiligen schulisch geforderten Fachinhalten und schaffen dabei Grundlagen, um im beruflichen Feld als Fachlehrkraft sich weiterbilden zu können.
Durch Fachlehrpläne werden Lernbereiche festgelegt. In diesen werden gemeinsam mit den Studierenden erziehungswissenschaftliche, didaktische und medienpädagogische Aspekte eng mit unterrichtspraktischen Erfahrungen verbunden. Dies unterstützt den Entwicklungsprozess der Studierenden hin zu einer mündigen- und pädagogisch verantwortlich handelnden Lehrerpersönlichkeit.
Geltungsbereich
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Inkrafttreten
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