Konzeption

Version vom 16. Mai 2018, 13:32 Uhr von Ernst Kröner (Diskussion | Beiträge) (Keine Zusammenfassung)

Inhaltsverzeichnis

Vorwort

 Die Ausbildung am Staatsinstitut ist, da sie die einzelnen Ausbildungsstätten und deren Anforderungen differenzieren, harmonisieren und qualifizieren muss, gekennzeichnet durch

  • Flexibilisierung
    Die verbindliche Stundenzahl  der einzlenen Fachbereiche laut Stundentafel ist verbindlich. Eine jahrgangsstifenbezogene Fixierung wird zugunsten einer flexiblen Stundenverteilung in Verantwortung der jeweiligen Abteilungen realisiert. 
  • Modularisierung
    Inhalte müssen curricular geordnet sein, um  die verbindlichen Module des Fachlehrplanes in einen sinnvollen Kontext zu setzen.
  • Profilbildung
    Die einzelnen Abteilungen gestalten so in gegenseitiger Abspache jeweils ein eigenes Profil.

Präambel

Am Staatsinstitut für die Ausbildung von Fachlehrern erhalten die Studierenden an den jeweiligen Abteilungen die fachliche und pädagogische Ausbildung, um an allgemeinbildenden Schulen zu unterrichten.

Die kompetenzorientierte Ausbildung folgt einem umfassenden Bildungsbegriff, der sich unter anderem den Konzepten und Ideen der ästhetischen, der kulturellen, der technischen, der digitalen Bildung und der Medienbildung unter Einbeziehung aktueller und zukünftiger Herausforderungen verpflichtet sieht.

Zukünftige Lehrkräfte an bayerischen Schulen werden so befähigt zukünftige Aufgaben als fachlich wie pädagogisch fundierte und innovative Lehrkräfte im Rahmen unseres verfassungsgemäßen, demokratischen Auftrags zu erfüllen.

Die einzelnen Ausbildungsstätten orientieren sich dabei an den jeweiligen schulisch geforderten Fachinhalten und schaffen dabei Grundlagen,  um im beruflichen Feld als Fachlehrkraft sich weiterbilden zu können.

Durch Fachlehrpläne werden Lernbereiche festgelegt. In diesen werden gemeinsam mit den Studierenden erziehungswissenschaftliche, didaktische und medienpädagogische Aspekte eng mit unterrichtspraktischen Erfahrungen verbunden. Dies unterstützt den Entwicklungsprozess der Studierenden hin zu einer mündigen- und pädagogisch verantwortlich handelnden Lehrerpersönlichkeit.

Geltungsbereich

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Inkrafttreten

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