Wahlpflicht
Aus Lehr- und Ausbildungsplan für Fachlehrkräfte
Version vom 5. September 2019, 12:51 Uhr von Holger Edlich-Wolfshöfer (Diskussion | Beiträge) (→Keine Zusammenfassung)
Durch die Belegung von Wahlpflichtfächern werden erwerben die Studierenden in den jeweiligen Fächerverbindungen notwendige Kompetenzen, um den Anforderungen als Fachlehrkraft gerecht zu werden. Priorität hat hierbei die Vermittlung von individuell noch fehlenden fachlichen oder überfachlichen Kenntnissen und Erfahrungen (Förder- bzw. Ergänzungsunterricht). Darüber hinaus sollen die Studierenden qualifiziert werden, um kompetent besondere Aufgaben, Anforderungen und Projekte des Schullebens erfüllen zu können.
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Schul- und Studienfahrt in ein englischsprachiges Land - Ernährung
Schülerfirma "Verpflegung/Catering"
Tastschreiben - Gestaltung
Schulhausgestaltung
Tastschreiben - Informationstechnik
Jahresbericht der Schule
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Schulhausgestaltung
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Studienfahrten
Werkstatt- und Atelierunterricht
Inhalte zur Ästhetischen Bildung - Musik
Planung und Durchführung von Schulsportveranstaltungen - Sport
Planung und Durchführung von Schulsportveranstaltungen - Werken
Ergänzende Maschinenausbildung
Ergänzende Inhalte des Technisches Zeichnens (Schnittstellen) - Fächerübergreifend
Schulfestgestaltung
Kooperationen mit Schulen, Seminaren, Bildungseinrichtungen