Wahlpflicht
Aus Lehr- und Ausbildungsplan für Fachlehrkräfte
Version vom 17. Mai 2019, 00:04 Uhr von Holger Edlich-Wolfshöfer (Diskussion | Beiträge) (→Keine Zusammenfassung)
Durch die Belegung von Wahlpflichfächern erwerben die Studierenden in den jeweiligen Fächerverbindungen notwendige Kompetenzen, um den Anforderungen als Fachlehrkraft gerecht zu werden. Die Entscheidung für Wahlpflichtfächer soll in Abhängigkeit der individuell noch fehlenden fachlichen oder überfachlichen Kennntisse und Erfahrungen erfolgen. (Dauer: 1 Jahr; oder auch 1/2 Jahr möglich, d.h. zwei Wahlpflichtfächer in einem Studienjahr?)
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