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Leitlinien der Fachlehrerausbildung

79 Byte entfernt, 11:04, 19. Jun. 2020
Medienpädagogische Leitlinien
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==Erziehungswissenschaftliche Leitlinien==
Das Grundgesetz der Bundesrepubik Deutschland, die Verfassung des Freistaates Bayern und das Bayerischen Gesetz über das Erziehungs- und Unterrichtswesen bilden die Basis der erziehungswissenschaftlichen Ausbildung.
Erziehen sowie das Entwickeln und Weiterentwickeln einer wertorientierten Haltung sind neben dem Unterrichten eine elementare Aufgabe Aufgaben von Lehrkräften. Somit bilden Schulpädagogik, Pädagogik und Psychologie den Kanon grundlegender Berufswissenschaften.
In diesen Fächern werden elementare erziehungswissenschaftliche Fragen gestellt und praxisrelevantes Grundlagenwissen vermittelt. Mit diesem Wissen werden schulpraktische Erfahrungen analysiert und reflektiert, um Lösungsansätze für erziehungswissenschaftliche Aufgaben und Probleme zu finden.
Die Ausbildung bereitet Studierende auf spezifische Aufgabengebiete einer Fachlehrkraft vor. Eine wesentliche Anforderung liegt dabei im unterrichtlichen Feld in den Bereichen Planung, Organisation, Durchführung und Gestaltung sowie Reflexion von Unterricht. 
Die Studierenden können erlernte Fachinhalte sachadäquat strukturieren und adressatengerecht reduzieren. Diese erkennen sie<span style="color: #000000;"> in den Lehrplänen der Schularten wieder und können </span><span style="color: #ff0000;"><span style="color: #000000;"> können Zusammenhänge in ihrem eigenen Unterricht nutzen.</span> </span>Hierbei stehen den Studierenden reflektierte Methoden zur Verfügung, um Lernprozesse von Schülerinnen und Schülern zu planen und diese unterrichtlich zu begleiten. <span style="font-size: 0.939em;">Analoge  Analoge und digitale Medien werden sachangemessen genutzt, um Lernprozesse durch differenzierte Formen der Veranschaulichung zu unterstützen. </span>Die  Die Studierenden erkennen Lernfortschritte und können kompetenzorientierte Aufgabenstellungen entwickeln. Zielgerichtet und situationsangemessen geben sie Feedback in vielfältigen Lernsituationen. Zielvorstellungen bezüglich der sachlichen Reduzierung von Unterrichtsinhalten, methodischer Vorgehensweisen und des möglichen Lernzuwachs können erkannt, benannt und in eigenen Unterrichtsvorbereitungen formuliert werden.
Um unterrichtliche Kompetenzen zu erreichen, ist es notwendig, einen konkreten schulpraktischen Bezug in allen Fächern und Phasen der Ausbildung zu gewährleisten. Ebenso gilt es, eng mit den Erziehungswissenschaften und anderen Fächern zu kooperieren.
Die Beachtung von Persönlichkeitsrechten, Jugendmedienschutz, Urheberrecht, Datenschutz und Datenrecht ist für ihr berufliches und privates Handeln eine wichtige Grundlage und bestimmt die Planung von Lehr- und Lernprozessen entscheidend mit. Medienethische Fragestellungen werden vor dem Hintergrund gesellschaftlicher Werte, Normen und Entwicklungen erörtert.
Digitalisierung stellt die Studierenden vor die Herausforderung, große Daten- und Informationsmengen erfassen, einordnen und filtern zu müssen. Die Fähigkeit, auf der Basis eines grundlegenden Orientierungswissens, Quellen kritisch einschätzen und hinterfragen zu können, gehört zu den Kernkompetenzen einer Fachlehrkraft.
Der mögliche Mehrwert und die Leistungsfähigkeit digitaler Lerntechnologien werden von den Studierenden reflektiert. 
Sie verwenden die entsprechenden Werkzeuge gemäß der unterrichtlichen Erfordernisse und den unterrichtlichen Erfordernissen und berücksichtigen dabei die Vernetzung pädagogischer, technologischer und inhaltlicher Dimensionen von Unterricht.